Portrait von Joachim Spatz
Joachim Spatz
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Joachim Spatz zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Thomas W. •

Frage an Joachim Spatz von Thomas W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Spatz,

Nach einem "Eckpunktepapier" von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger soll künftig für die gesamte Bevölkerung auf Vorrat protokolliert werden, wer wann mit welcher Kennung (IP-Adresse) im Internet gesurft hat.
Beim Bundeswahlprogramm hat die FDP von Anfang an die "anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung abgelehnt".
Warum hält die FDP nicht Ihr Wort?

Ich möchte Sie bitten sich gegen die jetzt auch von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene Vorratsdatenspeicherung auszusprechen.

Vielen Dank!

Thomas Weber

Portrait von Joachim Spatz
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Weber,

auch nach dem Eckpunktepapier ( http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/eckpunktepapr_zur_sicherung_vorhandener_verkehrsdaten.pdf?__blob=publicationFile ) der Bundesjustizministerin wird es keine anlasslose Speicherung von Daten geben. Mit dem von der Ministerin vorgelegten Eckpunktepapier zum "Quick Freeze"-Verfahren wird der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung vielmehr eine klare Absage erteilt. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese unterschiedslose und anlasslose Speicherung der Telekommunikationsdaten aller 80 Millionen Deutschen im größten Massenklageverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik 2010 für nichtig erklärt und komplett aufgehoben.

Im Gegensatz zur wahllosen Vorratsdatenspeicherung kann beim "Quick Freeze"-Verfahren die Sicherung von Telekommunikationsdaten von Personen nur angeordnet werden, wenn diese einen hinreichenden Anlass dazu gegeben haben. Es handelt sich dabei lediglich um Daten, die bei den Telekommunikationsunternehmen ohnehin bereits gespeichert sind. Die Datensätze werden „eingefroren“. Die weitere Verwendung der Daten steht zudem unter einem Richtervorbehalt; für die Nutzung muss ein begründeter Verdacht für eine schwere Straftat vorliegen.

Von einer Wiedereinführung der „anlass- und verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung“ kann daher meines Erachtens keine Rede sein.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Spatz MdB