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Jens Koeppen
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Frage von Heidrun S. •

Frage an Jens Koeppen von Heidrun S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Koeppen,.

die übergroße Mehrheit der Deutschen lehnt das Schächten von Tieren ohne Betäubung strikt ab, da es übelste Tierquälerei ist. Es gab schon Petitionen an den Deutschen Bundestag, zahlreiche Unterschriftensammlungen, Schreiben an Politiker ..., aber das Elend geht weiter und weiter.

Warum wird eigentlich am Willen des deutschen Volkes vorbeiregiert? Der § 4a des Tierschutzgesetzes ist endlich ersatzlos zu streichen! Auch unter dem Deckmantel einer Religion dürfen Tiere nicht gequält werden!

Sehr geehrter Herr Koeppen, wie stehen Sie zu dieser Problematik?

Mit freundlichen Grüßen
Heidrun Schultz

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Sehr geehrte Frau Schultz,

die von Ihnen geschilderte Problematik des Schächtens im Hinblick auf den Tierschutz ist mir natürlich bekannt. Trotzdem muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Möglichkeiten des Gesetzgebers, das Schächten zu unterbinden oder einzuschränken, sehr begrenzt sind, da das Schächten als Ausübung der Religionsfreiheit nach Artikel 4 Absatz 2 Grundgesetz (GG) gehandhabt wird.

Ein ausnahmsloses Verbot ist nicht möglich, da sowohl die Religions-, als auch die Berufsfreiheit als verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter berührt sind. Und obwohl auch der Tierschutz als ein wichtiges Staatsziel im Grundgesetz verankert ist, hat das Bundesverwaltungsgericht im November 2006 entschieden, dass dies der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schächten nicht entgegensteht.

Bei einem Gesetzentwurf des Landes Hessens aus dem Jahr 2007 zeigten sich bei den Beratungen im Bundestagsausschuss genau diese verfassungsrechtlichen Probleme. Es wurde daraufhin mit Glaubens-Vertretern und einigen Tierschutzverbänden noch im Oktober 2007 ein Gespräch geführt, um so eventuell eine kompromissfähige Lösung zu finden. Leider war es nicht möglich, sich auf einen Kompromiss zu verständigen, der von allen Religionsgemeinschaften mitgetragen wurde.

Der Tierschutz ist für die gesamte CDU/CSU-Fraktion ein wichtiges Thema, wir bemühen uns einen Ausgleich zwischen Religionsfreiheit und Tierschutz finden, den alle Seiten mittragen könnten. In den parlamentarischen Beratungen muss so eine verfassungskonforme Modifizierung des Gesetzentwurfs gefunden werden, die zu einer Verbesserung der Gesetzeslage im Sinne des Tierschutzes beim Schächten führt.

Persönlich lehne ich - bei allem gebotenen Respekt vor der Religionsfreiheit - das Schächten ohne Betäubung ab.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Koeppen, MdB

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