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Frage von Jan W. •

Frage an Jens Eckleben von Jan W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Eckleben,

als ich mich über die AfD informierte und ihr Wahlprogramm las, ergaben sich für mich mehrere Fragen bezüglich einiger Punkte. Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort.

1.In ihrem Wahlprogramm fordert die AfD ein Kopftuch-Verbot für Beamte. Warum steht dieser Punkt im Forderungskatalog des Abschnitts „Politisch motivierte Kriminalität: Null Toleranz für Extremisten“? Wenn sie ein solches Verbot fordern, müssten sie dann nicht konsequenterweise ein Verbot für das Tragen aller religiösen Symbole fordern?

2.In ihren Leitlinien zum Thema „Zuwanderung und Asyl“ wenden sie sich gegen „Multikulti-Utopien“. Was verstehen sie unter diesem Begriff?

3.Auch steht in ihrem Wahlprogramm: „Die AfD Hamburg lehnt die Bekämpfung traditioneller Geschlechterrollen und Familienentwürfe durch staatliche Stellen ab“. Welche schützenswerten „traditionellen Geschlechterrollen“ oder „traditionellen Familienentwürfe“ werden ihrer Meinung nach vom Staat bedroht?

4.Beim Wahl-O-Mat befürwortet die AfD mehr Videoüberwachung in der City mit einem Bekenntnis zum „Grundrecht auf Sicherheit“. Auf welches Grundrecht genau beziehen sie sich damit?

5.Auf ihrer persönlichen Website erscheint ein Banner mit der Aufschrift „Wiedereinführung von deutschen Grenzkontrollen“. Wieso fordern sie Grenzkontrollen für Deutschland?

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AfD

Sehr geehrter Herr W.,

1. In ihrem Wahlprogramm fordert die AfD ein Kopftuch-Verbot für Beamte. Warum steht dieser Punkt im Forderungskatalog des Abschnitts „Politisch motivierte Kriminalität: Null Toleranz für Extremisten“? Wenn sie ein solches Verbot fordern, müssten sie dann nicht konsequenterweise ein Verbot für das Tragen aller religiösen Symbole fordern?

Gute Frage, kurze Antwort: Wir sehen das Tragen des Kopftuchs, wie übrigens seit Jahrzehnten in der laizistischen Türkei nach Atatürk, als politisches Symbol des politischen Islams (Islamismus) und möchten dies im öffentlichen Dienst, wie in anderen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland bereits per Gesetz geregelt, auch in Hamburg durchsetzen. Insofern schien es logisch, diesen Passus genau dort zu integrieren, wie auch die Ablehnung der Vollverschleierung.

2. In ihren Leitlinien zum Thema „Zuwanderung und Asyl“ wenden sie sich gegen „Multikulti-Utopien“. Was verstehen sie unter diesem Begriff? ?

Ich war ein Gegner dieses mißverständlichen Begriffs, stimme aber unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel zu, die auf dem Deutschlandtag der Jungen Union (JU) 2010 den denkwürdigen Satz sagte: "Der Ansatz für Multikulti ist gescheitert, absolut gescheitert." Gemeint ist damit u.a., daß wir endlich ein Einwanderungsgesetz brauchen. Aber das hat sich ja inzwischen sogar bis zu Herrn Oppermann (SPD) rumgesprochen, der das AfD-Programm aus 2013 - ein Einwanderungsgesetz nach kanadischem Vorbild einzuführen - jetzt gerade 1:1 übernommen hat. #AfDPlag ?

3. Auch steht in ihrem Wahlprogramm: „Die AfD Hamburg lehnt die Bekämpfung traditioneller Geschlechterrollen und Familienentwürfe durch staatliche Stellen ab“. Welche schützenswerten „traditionellen Geschlechterrollen“ oder „traditionellen Familienentwürfe“ werden ihrer Meinung nach vom Staat bedroht? ?

Die Auseinandersetzungen zu "Gender Mainstreaming" also einer künstlichen Gleichmacherei der Geschlechter, die "Frühsexualisierung von Kindern" in einigen Bundesländern und die zunehmende Ablehnung der traditionellen Familie ist eine Tatsache, die man heute nicht mehr wegdiskutieren kann.

Warum werden z.B. bei den Rentenversicherungsbeiträgen Familien und Eltern gegenüber Kinderlosen benachteiligt? Wäre es nicht an der Zeit, hier Abschläge oder Erleichterungen für die Kindererziehung einzuführen?

4.Beim Wahl-O-Mat befürwortet die AfD mehr Videoüberwachung in der City mit einem Bekenntnis zum „Grundrecht auf Sicherheit“. Auf welches Grundrecht genau beziehen sie sich damit? ?

Lieber Herr Walter, keine Ahnung, wer das so in den Wahlomaten eingegeben hat. In der Tat gibt es kein "Grundrecht auf Sicherheit" in unserem Grundgesetz. Das Grundrecht auf Sicherheit ist eine Erfindung von Otto Schily, Ex Grüner und seines Zeichens SPD-Innenminister, der damit seinem Innenministerium mehr Befugnisse verschaffen wollte.

Es besteht in unserem Grundgesetz, wie in fast allen freiheitlichen Verfassungen ein Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit der Bürger, dass aber bedeutet, dass die Unversehrtheit, sich auch auf das Privatleben, die Familie und vor allem auf die Würde und die Freiheit der Menschen erstreckt.

Die Sicherheit dient vor allem dazu, das Schutzbedürfnis der Bürger zu erfüllen. Es handelt sich um ein berechtigtes Bedürfnis, das aber in der Verfassung aus guten Gründen nicht garantiert wird. Stattdessen garantiert der Staat, dass er das Schutzbedürfnis der Bürger respektiert.

Mehr Videoüberwachung, daß zeigt uns z.B. England, führt nicht unbedingt zu weniger Straftaten, hilft aber bei der Aufklärung ungemein. Straftaten sind nicht nur präventiv zu bekämpfen, sondern auch durch Strafverfolgung. Insofern muß es immer eine Abwägung von persönlicher Freiheit und berechtigtem Schutzbedürfnis geben. Ich denke, wir haben dies getan.

5. Auf ihrer persönlichen Website erscheint ein Banner mit der Aufschrift „Wiedereinführung von deutschen Grenzkontrollen“. Wieso fordern sie Grenzkontrollen für Deutschland?

Immer mehr Bundespolitiker fordern derzeit, z.B. die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber. Nur, ohne Grenzsicherung der Binnengrenzen ist das genauso, als würden Sie zu Hause ihre Haustür aushängen, in Urlaub fahren und darauf vertrauen, daß Einbrecher einen großen Bogen um ihr Haus machen, weil die Schengen-Aussengrenzen bewacht werden.
Dazu habe ich bereits auf meiner Internetseite einiges ausgeführt.

https://jens-eckleben.de/ueber-mich/ziele/168-wiedereinfuehrung-von-innerdeutschen-grenzkontrollen

(Auszug) Die Voraussetzung für das Funktionieren des Schengenraumes und für eine dringend notwendige Einschränkung der zunehmenden grenzüberschreitenden Kriminalität (Drogen, Diebstähle, Menschenschmuggel, illegale Einreise …) ist die effektive Kontrolle der gemeinsamen Außengrenzen. Wo dies nicht funktioniert, bleibt uns auch nach dem Dublin-III-Abkommen nur, dem Beispiel Dänemarks (2011) und Frankreichs (2012) zu folgen und wieder Grenzkontrollen an unseren Staatsgrenzen einzuführen. Dies würde die Innere Sicherheit in Deutschland steigern, weil ein unkontrollierter, illegaler Grenzübertritt, auch mit Waffen und/ oder Sprengstoffen damit schwieriger würde.

Passkontrollen konnten in Ausnahmesituationen auch vor der Reform der Schengen-Verträge (2013) für die Dauer von 30 Tagen veranlasst werden: bei Terrorgefahr und politischen oder sportlichen Groß-Ereignissen. Dänemark (2011) und Frankreich (2012) setzten das um. Diese Frist kann durch die Reform künftig auf bis zu zwei Jahre ausgedehnt werden.

Herzliche Grüße
Jens Eckleben