Antwort 22.02.2025 von Jannick Metz Die Linke
In diesem Fall müsste somit der Immobilienkonzern entschädigt werden. Dennoch muss hier geregelt werden, dass das ausgezahlte Geld an das Unternehmen an die Anteilseigner auch weitergegeben wird.

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In diesem Fall müsste somit der Immobilienkonzern entschädigt werden. Dennoch muss hier geregelt werden, dass das ausgezahlte Geld an das Unternehmen an die Anteilseigner auch weitergegeben wird.