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Janine Wissler
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Frage von Daniel P. •

Frage an Janine Wissler von Daniel P. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Wißler,

ich arbeite als Rettungsassistent und bin in dieser Funktion auch in der Ausbildung tätig.
Übereinstimmend von mehreren Auszubildenden wurde mir berichtet, dass aus dem RP Darmstadt eine Anweisung herausgegeben wurde, dass man als Betrieb bzw. die Berufsfachschule das Recht hat Azubis die Abschlussprüfung zu verweigern, wenn man der Meinung ist, dass ein Erfolg nicht wahrscheinlich ist.
Es geht also nicht nur um formale Zulassungsbeschränkungen, sondern auch um Leistungen in der betrieblichen und schulischen Phase, welche keinen Einfluss auf die Abschlussnote hat.
Sollte diese Anweisung tatsächlich existieren empfände ich dies als schwerwiegende Nötigung und Gängelung der Auszubildenden und sehe es auch als klaren Benachteiligung gegenüber anderen Ausbildungsberufen.
Ich würde Sie gerne bitten diesem Sachverhalt nachzugehen und eine entsprechende Anfrage zu stellen.
Da es in Hessen kein Informationsfreiheitsgesetz gibt, sehe ich meine Chancen als Privatperson als sehr gering an eine Auskunft zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

D. P.

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