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Jana Schimke
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Frage von Elke B. •

Frage an Jana Schimke von Elke B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Schimke,

erfreut habe ich gelesen, dass auch im nächsten Jahr die Renten wieder um ca. 3 % steigen sollen. Es gibt jedoch ein kleines Problem. 3% sind bei 600 Euro nur 18 Euro, bei 1500 Euro jedoch 45 Euro. So werden immer mehr Rentner in die Grundsicherung getrieben. Der Unterschied zwischen Arm und Reich steigt weiter. Oder gibt es, in der Öffentlichkeit unbekannt, eine Untergrenze? Wenn nicht, warum nicht? Wenn soziale Gerechtigkeit politisch gewollt ist, lassen sich Wege finden und Gesetze ändern! Wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen
E. B.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte verzeihen Sie die verspätete Antwort meinerseits. Gerne möchte ich Ihnen meine Einschätzung zur Rentenanpassung mitteilen.

Jährlich werden zum 1. Juli die Renten auf Grundlage der Veränderung des aktuellen Rentenwertes angepasst. Basis für die Anpassung der Renten ist dabei die jährliche Lohnentwicklung. Allgemeines Ziel ist, dass die Renten prinzipiell anhand der Bruttolöhne und -gehälter des Vorjahres mitwachsen. Zusätzlich verhindert eine Schutzklausel, dass für den Fall von sinkenden Löhnen die Renten nicht gekürzt werden. Aufgrund der guten Lohnentwicklung der letzten Jahre sind seit 2010 die Renten jährlich im Durchschnitt um 2,01% im Westen und um 2,9% im Osten angestiegen, was stets über der jährlichen Inflation lag.

Das Verfahren der Rentenanpassung fügt sich dabei in unser Rentensystem ein. Seitjeher gilt, dass die gesetzliche Rente eine individuell erarbeitete Leistung ist. Jeder erwirbt durch eingezahlte Rentenbeiträge seine eigene Rente. Unser Verständnis von Gerechtigkeit - ob in der Sozial- oder auch Steuerpolitik - ist, dass sich alle Menschen in gleichem Maße in unser Gemeinwesen einbringen und davon auch profitieren. Dies geschieht seit langem in Form prozentualer und nicht etwa pauschaler Werte. Eine unterschiedliche Rentenanpassung je nach Rentenhöhe würde Arbeitsleistung unterschiedlich bewerten und wäre nicht gerecht. Zudem dient die jährliche Rentenanpassung nicht der Vorbeugung von Bedürftigkeit, sondern der Teilhabe an der konjunkturellen Entwicklung in Deutschland.

Die von Ihnen angesprochene "Untergrenze" gibt es. Sie stellt sich durch das sog. "Existenzminimum" dar, das in Höhe der Grundsicherung liegt. Ich weise immer wieder darauf hin, wie wichtig ein Berufsabschluss, eine stete Erwerbsbiografie sowie die rechtzeitige Vorsorge fürs Alter sind. Anders als bei Arbeitslosigkeit, kann eine schwierige Vorsorgesituation im Alter kaum mehr korrigiert werden. Die Weichen für die Rente werden im Arbeitsleben gestellt

Gerade weil die "Respekt-Rente" von Hubertus Heil das sog. Äquivalenzprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung (man erhält das, was man einzahlt) aushebelt und Menschen unabhängig von ihrer Rentenleistung besser stellt, lehne ich diesen Vorschlag ab. Wir schaffen keinen sozialen Frieden, wenn wir Menschen jenseits einer tatsächlichen Bedürftigkeit besser stellen. Das ist ungerecht gegenüber denen, die für den selben Beitrag ausschließlich gearbeitet haben.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantworten und meine Sichtweise zur Rentenpolitik darlegen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Jana Schimke

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