Jan Paul Stich
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Klaus T. •

Frage an Jan Paul Stich von Klaus T. bezüglich Kultur

die Redaktionsgruppe "Junges Fernsehen" des WDR hat sich mit Verweis auf § 5 des WDR-Gesetzes dazu entschlossen, den Beitrag "Dunk den Herrn" der Satirikerin Carolin Kebekus nicht zu senden. Ursprünglich sollte der Beitrag am 5.6.2013 in der Satiresendung "Kebekus" im Abendprogramm auf Einsfestival ausgestrahlt werden. In einer Pressemitteilung begründet der WDR diese Entscheidung damit, dass die religiösen Überzeugungen der Bevölkerung zu achten und eine Verunglimpfung religiöser Symbole im öffentlich-rechtlichen Fernsehen nicht zuzulassen seien.

Aus meiner Sicht ist diese redaktionelle Entscheidung des WDR im Spannungsfeld zwischen der Achtung religiöser Gefühle der Bevölkerung einerseits und der im Grundgesetz verbrieften Kunstfreiheit, unter die auch die Satirefreiheit zu fassen ist, zu sehen.

Der deutsche Presserat hat sich in dieser Frage bereits deutlich positioniert. Er stellte bereits vor Jahren klar, dass auch Religionsgemeinschaften und ihre Mitglieder Kritik – auch scharfe – ertragen müssten.

Die Beschwerdekammer betonte, dass es Grenzen auch für Satire und Karikaturen gebe. Diese seien allerdings weit zu ziehen.

Wie sehen Sie die Zensur im WDR........?

Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Thyes,

vielen Dank für diese Frage. Auch ich hatte mich damals sehr gewundert über diese Entscheidung des Rundfunkrates. Ich habe den "bösen Beitrag" im Internet gesehen und kann die Entscheidung nicht nachvollziehen. Die Freiheit der Kunst ist ein hohes Gut und sollte auch und gerade für unseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelten.

Ob wir hier wirklich von Zensur reden können, bin ich mir aber nicht sicher. Auf jeden Fall ist der Einfluss der Parteien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, insbesondere im ZDF, viel zu hoch. Aber hier scheint die Redaktion des WDR ja relativ autonom gehandelt zu haben, also ohne Druck staatlicher Stellen. Wenn dem so sein sollte, dann ist es natürlich das gute Recht jeder Redaktion, sich für oder gegen das Ausstrahlen bestimmter Inhalte zu entscheiden.

Also, ich hätte anders entschieden, will aber als Mitglied einer Partei und Kandidat für den deutschen Bundestag gar nicht, dass ich so was entscheiden muss, denn redaktionelle Unabhängigkeit ist gerade bei den öffentlich-rechtlichen ein hohes Gut.

Viele Grüße
Jan Stich