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Frage von Alexander P. •

Frage an Jan Mücke von Alexander P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Mücke,

der Bundestag und speziell der Innenausschuss befasst sich nun schon seit mehr als 5 Jahren mit der Reform der Beamtengesetzgebung und hat in der letzten Legislaturperiode das DNeuG beschlossen.

Dort fehlt aber die seit langem von Experten angemahnte Möglichkeit der Mitnahme von Versorgungsansprüchen bei Wechsel vom öffentlichen Dienst in die Privatwirtschaft oder ins Ausland. Konkrete Pläne dazu fanden sich bereits 2004 im Eckpunktepapier von Herrn Schily, und das Thema wurde dann durch mehrere Expertenrunden im Innenausschuss erörtert und meist recht nachdrücklich eine Umsetzung angemahnt (zuletzt in der Anhörung des Innenausschuss am 13.5.2009). Leider wurde jegliche Umsetzung immer wieder über Jahre hingeschleppt mit den üblichen Argumenten ("komplexe Fragestellung", "noch viele Fragen zu klären", "nicht mehr in dieser Legislaturperiode möglich" usw.). Vor allem scheint bisher auch Herr Schäuble eine vernünftige Lösung hierzu immer wieder bewusst zu verzögern.

In Stellungnahmen, etwa gegenüber dem DBB, unterstützte die FDP immer wieder eine solche Portabilität "erdienter" Versorgungsansprüche und setzte sich für möglichst flexible Lösungen ein.

Meine Fragen an Sie daher:

- welche konkreten Schritte wird die FDP in der neuen Regierung gehen, um eine moderne Lösung hinsichtlich der Portabilität von Versorgungsansprüchen und damit eine echte Reform des Beamtendienstrechts zu erreichen?

- sind rmit dieser Thematik spezielle Abgeordnete der FDP-Fraktion betraut, die Sie als
Ansprechpartner benennen könnten?

- und allgemeiner: gibt es konkrete weitergehende Forderungen hinsichtlich des Beamtenrechts, die die FDP etwa im Rahmen der Koalitionsverhandlungen durchgesetzt hat bzw. die zumindest aktiv diskutiert werden?

Freundliche Grüße
A. Peters

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Peters,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die FDP hat sich seit jeher zum Berufsbeamtentum bekannt. Es ist Garant für die Funktionsfähigkeit und Leistungsfähigkeit unseres Staates. Wir haben uns daher seit langem dafür stark gemacht, Benachteiligungen, die sich nicht aus der Eigenschaft als Beamter selbst ergeben, abzubauen. Zu diesen gehört es auch, dass Beamte bei einem Wechsel in die Privatwirtschaft ihre Versorgungsansprüche bislang nicht mitnehmen können. Die Initiativen der FDP-Bundestagsfraktion zu dieser Thematik haben Sie bereits selbst benannt.

Die FDP hat diesen Missstand zum Gegenstand der Koalitionsverhandlungen gemacht und mit Nachdruck eine flexible Lösung zugunsten der Beamtinnen und Beamten gefordert. Leider mussten wir feststellen, dass CDU und CSU kein Interesse an einer Änderung der heutigen Rechtslage hatten und sich gegen die Möglichkeit aussprachen, Versorgungsansprüche mitnehmen zu können. Selbst ein Kompromiss war bei dieser Thematik mit der Union nicht zu erzielen.

Dessen ungeachtet trägt die Koalitionsvereinbarung auch beim Thema "Öffentlicher Dienst" eine klare liberale Handschrift. Die FDP konnte erreichen, dass der demographische Wandel und der Erhalt der Konkurrenzfähigkeit gegenüber Arbeitsverhältnissen in der Privatwirtschaft künftig mehr Beachtung finden. Dazu zählt eine Flexibilisierung des Ruhestandseintritts ebenso wie attraktivere Beschäftigungsbedingungen. Darüber hinaus wird die Koalition die familien- und ehebezogenen Regelungen über Besoldung, Versorgung und Beihilfe auf Eingetragene Lebenspartnerschaften übertragen.

Für den Themenkomplex "Öffentlicher Dienst" und "Berufsbeamtentum" ist innerhalb der FDP-Bundestagsfraktion der Arbeitskreis IV zuständig.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Mücke