Irmgard Mielke
FDP
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Frage von rainer r. •

Frage an Irmgard Mielke von rainer r. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Miehlke,

wie stehen Sie zu dem Gesetzentwurf von Mehr Demokratie e.V. zur Verbesserung der Bürgerrechte in Ba-Wü ? vgl. folgende Seite: http://www.buergerentscheid-bw.de/gesetzentwurf.html Eine ehrliche Antwort auch auf die Frage, ob Macht nicht mit den Erteilern geteilt werden muß, würde mich interessieren und könnte meine Stimmabgabe beeinflussen.

Freundliche Grüße
rainer rappmann, Wangen/Allgäu

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Frau Mielke hat mir Ihre Anfrage gezeigt und mit mir besprochen. Wegen Zeitmangel hat Sie mich gebeten Ihnen zu antworten.

Als Liberale wünschen wir uns den mündigen Bürger, also dass die Bürger die Möglichkeit haben über ihre Belange selbst zu entscheiden. Deshalb begrüßen wir diese Initiative ausdrücklich.

Als Beispiel für die Notwendigkeit einer Erleichterung für die Durchführung eines Bürgerbegehrens kann ich Ihnen hier das Vorgehen der Stadt Leutkirch bezüglich der geplanten Ansiedlung der Firma Klenk (Großsägewerk) nennen. Als Standort ist hier das Munitionsdepot Muna (bei Urlau) angedacht. Darüber wurde schon vor drei Monaten im Stadtrat bei nichtöffentlicher Sitzung abgestimmt, denn die Stadt Leutkirch hatte hier ein Vorkaufsrecht. Vom Oberbürgermeister wurden die Stadträte angewiesen zu diesem Sachverhalt nichts zu sagen, das heißt auf die Frage nach der Klenkansiedlung hat man von den Stadträten nur erfahren, dass da nichts wäre.
Was beim Vorgehen der Stadt Leutkirch hier nicht in Ordnung ist, ist dass dieses Grundstück nicht öffentlich als Gewerbefläche ausgeschrieben wurde und dass man als Bürger auf Nachfragen über lange Zeit von der Stadt und der Mehrheit der Stadträte angelogen wurde. Ich selbst habe hiervon zuerst auch nur von einem Ortschaftsrat einer Nachbargemarkung, den ich persönlich gut kenne, erfahren.
Persönlich bin ich nicht gegen eine Gewerbeansiedlung an diesem Standort, ich bin nur der Meinung, dass diese und die Diskussion darüber öffentlich geschehen müssen und die Vor- und Nachteile die eine solche mit sich bringt, öffentlich ausdiskutiert werden müssen. Dies würde auch den Anwohnern die Gelegenheit geben, ihre Anliegen vorzubringen. Diese könnten dann von der Stadt Leutkirch mit eingebracht werden und einen Kompromiss ermöglichen. Letztendlich geht es hier aber um das Demokratieverständnis, welches hier von Teilen der Stadt an den Tag gelegt wird.

Somit begrüßen wir diese Initiative, denn diese würde hier die Mitspracherechte der Bevölkerung bedeutend ausweiten. Allein schon die Möglichkeit, dass hierzu (Ausweisung eines Gewerbegebiets und die dazu gehörenden Auflagen) ein Bürgerbegehren, bzw. ein Bürgerentscheid gestartet werden kann, erzwingt hier ein faires Vorgehen von Seiten der Stadt.

Bezüglich des Gesetzesentwurfes würden wir uns noch eine kleine Änderung wünschen. Diese wäre eine konkrete gesetzliche Regelung über die Kosten für die Durchführung eines Bürgerentscheides. Diese muss von Anfang an gesetzlich gegeben sein und darüber sollte nicht bei jedem Bürgerbegehren aufs Neue entschieden werden. Die Kosten hierfür sollten zu Lasten der jeweiligen Gebietskörperschaft gehen.

Was ein Mindestquorum für die Zulassung eines Bürgerbegehrens anbelangt, sind die hier angegebenen 7 % für uns die maximal mögliche Untergrenze, denn es muss schon nachgewiesen werden, dass in der Bevölkerung ein ausreichend großes Interesse besteht. Wird ein solches Unterschriftenquorum zu niedrig angesetzt, besteht die Möglichkeit, dass auf die Bevölkerung unzählige Abstimmungen über Punkte, ohne dass hierfür ein ausreichend großes öffentliches Interesse, besteht abgestimmt werden soll. Diese Bürgerbegehren würden dann an einer zu niedrigen Wahlbeteiligung scheitern. Die Kosten hierfür wären jedoch trotzdem durch die öffentlichen Haushalte zu tragen.

Somit danken wir Ihnen für Ihre Anfrage bezüglich dieses Themas und versichern Ihnen unsere volle Unterstützung für dieses Vorhaben (bitte mit obigem Änderungswunsch), denn die Einbeziehung der Bevölkerung in politische Entscheidungen ist ein basisdemokratisches Anliegen, das wir Liberale mit Ihnen teilen.

Mit freundlichen Grüßen

D. G. im Auftrag von Irmgard Mielke