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Ingrid Fischbach
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Frage von Marty L. •

Frage an Ingrid Fischbach von Marty L. bezüglich Verkehr

Hallo Frau Fischbach

Z.Z verfolge ich mit Spannung die Diskussion um die Teil - Privatisierung der deutschen Bahn!
Die Gegenpositionen zum aktuellen Gesetzesentwuf sind klar. Den einen geht die Privatisierung nicht weit genug, andere möchten die Bahn in öffentlicher Hand behalten.
Welche Position werden Sie einnehmen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ludischbo,

haben Sie vielen Dank für ihr Schreiben über die Internetplattform „abgeordnetenwatch.de“. Mit der Teilkapitalprivatisierung der Bahn haben Sie ein Thema gewählt, dem ich eine sehr hohe Bedeutung beimesse, da es viele Millionen Menschen betrifft, die auf die Bahn als Verkehrsmittel sowie als Arbeitgeber angewiesen sind.

Der vom Kabinett unter Federführung von Bundesverkehrsminister Tiefensee verabschiedete Entwurf zur teilweisen Kapitalprivatisierung der DB AG setzt in der Grundstruktur den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen vom vergangenen Jahr um. Für die Union war damals wichtig, dass die steuerfinanzierte Eisenbahninfrastruktur auch weiterhin in staatlichem Eigentum bleibt und nicht zum Renditeobjekt des Kapitalmarktes wird.

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf bleibt die Eisenbahninfrastruktur nunmehr vollständiges Eigentum des Bundes. Dadurch erfolgt eine formale Trennung von Infrastruktur und Betrieb der Bahn. Den etwa von Herrn Dr. Mehrdorn geforderten „integrierten Börsengang“, also Netz und Betrieb zusammen, wird es nicht geben.

Der wertvollste Teil des Vermögens der heutigen DB AG, die Eisenbahninfrastruktur, deren Wert auf etwa 126 Milliarden Euro beziffert wird, verbleibt damit dauerhaft beim Bund und wird nicht verkauft.

Die Notwendigkeit, mit unserem Koalitionspartner SPD einen Kompromiss zu erzielen, zeigt sich im Ergebnis bei der Bewirtschaftung der beim Bund verbleibenden Eisenbahninfrastruktur. So soll die Bahn für 15 Jahre die Bewirtschaftungskompetenz übertragen bekommen, diese fällt jedoch einschließlich aller Rechte an den Bund zurück, sollte er nach 15 Jahren den Vertrag nicht verlängern. Der Bund müsste jedoch einen Wertausgleich für die in diesem Zeitraum getätigten Investitionen leisten. Um die Bedingungen und die Höhe dieses Wertausgleiches wird zurzeit sowohl im Bundestag als auch zwischen Bundesverkehrsministerium und den Bundesländern heftig gerungen.

Meiner Ansicht nach sind noch eine Reihe von Veränderungen am bestehenden Gesetzentwurf notwendig, die wichtigsten sehe ich in folgenden Bereichen:

Die Laufzeit der Sicherungsübertragung der Infrastruktur an die DB AG ist mit 15 Jahren zu lang bemessen, hier wäre eine Dauer von 10 Jahren ausreichend.

Auch die Einfluss- und Durchgriffsmöglichkeiten des Bundes auf die Eisenbahninfrastruktur während der Zeit der Bewirtschaftung durch die DB AG müssen meiner Ansicht nach im Gesetzentwurf noch erheblich gestärkt werden. Es ist notwendig, für die effiziente Verwendung der großen Summe Steuergelder, zu deren Zahlung sich der Bund verpflichtet, zu sorgen. Überstürzte und unausgereifte Vertragsgestaltungen zu Lasten des Steuerzahlers müssen vermieden werden. Laut des Gesetzentwurfes soll die DB AG in den nächsten 15 Jahren bis zu 37,5 Milliarden Euro erhalten, es ist allerdings noch nicht bekannt, wie die konkreten vertraglichen Konditionen in der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung geregelt werden sollen.

Ferner darf der zu entrichtende Wertausgleich an die DB AG nicht dazu führen, dass der Bund die ihm zustehende Rückholoption faktisch nicht ausüben kann, weil dies zu teuer wäre, d.h. der Bund sich den Wertausgleich nicht mehr leisten könnte und somit die Bewirtschaftung der Infrastruktur dauerhaft der DB AG überlassen müsste.

Schließlich darf das Initiativrecht für Neu- und Ausbaumaßnahmen nicht nur bei der DB AG liegen, der Bund muss ebenfalls initiativ werden können, um seiner Infrastrukturverantwortung nachkommen zu können.

Ich hoffe, Ihnen meine Position zum Gesetzentwurf nähergebracht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ingrid Fischbach, MdB