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Frage von Heidi A. •

Frage an Ingo Schmitt von Heidi A. bezüglich Jugend

Frage: Was meinen Sie zu der Schlechterstellung der unterhaltsberechtigten Kinder von Alleinerziehenden beim Kinderbonus? Wie hoch sind die dadurch verursachten zusätzlichen Verwaltungskosten wegen der dafür benötigten Berechnungen?

Anlass: Im Interview (Parlament vom 16.02.09) äußerste sich die
FDP-Familienexpertin Ina Lenke zu dieser Schlechterstellung so:

„Wenn für ein Kind Barunterhalt durch einen Elternteil gezahlt wird, führt dies dazu, dass für den Monat, in dem der Kinderbonus ausgezahlt wird, 50 Euro weniger Unterhalt zu zahlen ist. Damit erhalten die Kinder von Alleinerziehenden faktisch nur 50 Euro vom Kinderbonus. Dies benachteiligt die Kinder von Alleinerziehenden. Im federführenden Haushaltsausschuss ist diese Ungerechtigkeit nicht beseitigt worden, obwohl in der Anhörung des Familienausschusses die Experten und Expertinnen auf diese Lücke deutlich hingewiesen haben und zwei Ausschüsse dementsprechende Empfehlungen abgegeben haben.“

Garrelt Duin, (SPD) MdB kommentiert das am 06.03.09 auf abgeordnetenwatch so:

"Der Kinderbonus wird im Rahmen der Regelungen des Familienleistungsausgleichs gewährt. Er wird somit als einmalige Kindergeldzahlung behandelt. Deshalb erfolgt bei getrennten Elternteilen eine Anrechnung auf die Unterhaltszahlung des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Dieser kann seine Unterhaltsleistung um den hälftigen Betrag des Kinderbonus kürzen.
Ich kann Ihren Unmut über diese Regelung nachvollziehen. Die SPD hat sich für die Gleichbehandlung beider Elternteile beim Kinderbonus ausgesprochen. Eine bessere Lösung für Alleinerziehende ist aber letztlich an der Union gescheitert. Diese wollte Verbesserungen für Alleinerziehende nur zustimmen, wenn das gesamte Konjunkturpaket erheblich ausgeweitet würde. Reiche sollten auch davon profitieren. Einer Ausweitung des Konjunkturpakets hat der Haushaltsausschuss dann insgesamt eine Absage erteilt. Damit wurde leider auch die Besserstellung von Alleinerziehenden beim Einmalkindergeld abgelehnt"

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Albrecht,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 8. März 2009 zur Anrechnung des sogenannten Kinderbonus auf Barunterhaltsansprüche, das ich hiermit gerne beantworte.

Ich habe Ihr Schreiben zum Anlass genommen, mich bei den Fachpolitikern im Ausschuss für Familie, Frauen, Senioren und Jugend sowie im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach der von Ihnen kritisierten Regelung zu erkundigen. Wie mir die zuständigen Kollegen versicherten, war es im Grunde das Anliegen aller beteiligten Fachpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, eine möglichst einfache und unbürokratische Lösung zur gesetzlichen Regelung des Kinderbonus zu finden. Deswegen hat der Deutsche Bundestag entschieden, die Modalitäten für die einmalige Auszahlung des Kinderbonus analog zum Kindergeld zu gestalten.

Dass der Verzicht auf Sonderregelungen in diesem Zusammenhang ungünstige Nebeneffekte für Alleinerziehende mit sich bringen wird, war den Fachpolitikern bekannt und sorgte für lange Diskussionen in den zuständigen Arbeitsgruppen und Ausschüssen. Letztendlich hat man sich dennoch mit dem Koalitionspartner darauf verständigt, keine Sonderregelungen für Alleinerziehende zu schaffen. Dies war zum einen der Tatsache geschuldet, dass wir das Konjunkturpaket möglichst schnell verabschieden mussten. Ausschlaggebend war aber die Befürchtung, dass auch jede Form der Sonderregelung zu erheblichem bürokratischem Mehraufwand geführt und die Belastung unterm Strich noch einmal deutlich erhöht hätte.

Ich bedaure, Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ingo Schmitt, MdB