Ingo Menke
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Frage von Wolfgang W. •

Frage an Ingo Menke von Wolfgang W. bezüglich Familie

Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz – Stichtagsregelung

Sehr geehrter Herr Menke,

vor elf Jahren ermöglichte ein Urteil des Bundessozialgerichtes (Az. B 4 RA 27/97 R) Ingenieuren in der ehemaligen DDR, die nicht über eine „Versicherungsurkunde“ (Einzelvertrag) verfügten, dennoch einen Antrag auf eine „fiktive Anerkennung von Zusatzversorgungszeiten nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG)“ zu stellen.

Das Bundessozialgericht definierte später drei Bedingungen (eine persönliche, sachliche und betriebliche Bedingung). Problematisch seitdem ist die Auslegung der betrieblichen Bedingung. Im Kern geht es heute um eine „Kehrtwende bei der Rechtsprechung zu Zusatzrenten“, wie es das MDR-Fernsehen in seiner Sendung UMSCHAU vom 29. Mai 2009 titelte.

Das Problem kann nur durch die Politik entschieden werden – möglicherweise auch durch Sie. Deshalb möchte ich Sie um Beantwortung folgender Frage bitten:

Welche inhaltliche Position werden Sie im Falle Ihrer Wahl als Abgeordnete(r) zum Problem „Stichtagsregelung“ vertreten?

Danke. Das Problem betrifft Tausende, meist ältere Ingenieure und Ingenieurinnen in Ostdeutschland.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wondrejz
Gera, 31.07.2009

Antwort ausstehend von Ingo Menke
Bündnis 90/Die Grünen