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Frage von Dorothea S. •

Frage an Inge Höger von Dorothea S. bezüglich Frauen

Sehr geehrte Frau Höger,

erst mal möchte ich meine Lage schildern:
Situation: Ehepaar (beide Beamte) lassen sich nach 23 Jahren (2001) scheiden. Versorgungsausgleichskonto liegt seitdem bei der DRV. Beamte können mit 63 in Pension gehen, was ich dieses Jahr gemacht habe. Nun weigert sich die DRV mir den Ausgleich zu zahlen. Wegen Kindererziehung habe ich viel Teilzeit auch mit Auszeiten gearbeitet, somit meinem Ex - Mann den "Rücken" freigehalten. Meine Pension fällt entsprechend gering aus. Beginn der Ausgleichszahlung soll erst mit 65 + 4 Monate ( Oktober 2015) erfolgen. Mein Ex - Mann (seit 2 Jahren Pensionär auch mit 63) bekommt sozusagen seine "volle" Pension, während ich noch 2,5 Jahre warten muss. Der Ausgleichsbetrag an mich wird ihm aber schon abgezogen.
- wieso hat die gestzl. RV die Entscheidungsgewalt?
- fühle mich doppelt "bestraft"! Jahrelange Doppelbelastung mit Familie + Beruf, aber nur der Beruf wird zunächst finanziell anerkannt.
- habe vieles versucht, auch mit Fachanwalt; die Situation ist ein "Grauzone". keiner weiß was genaues!!!
- m.E. muss das Konto beim LBV eingerichtet werden und entsprechend zur Auszahlung kommen.
- unter dem Aspekt der Gleichstellung ist meine Situation nicht akzeptabel
- in der o.a. "Grauzone" besteht dringender Handlungsbedarf!!!
Mit der Bitte, diesem Handlungsbedarf nachzugehen, wende ich mich heute an Sie mit der Hoffnung auf Erfolg (wann auch immer).

Mit freundlichen Grüßen
Dorothea Soboll

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