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Ingbert Liebing
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Frage von Dr. Thomas S. •

Frage an Ingbert Liebing von Dr. Thomas S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Liebing,

gerade habe ich gelesen, daß Frau Susanne Klatten im letzten Jahr - wie jedes Jahr- ca. 236 Mill. an Dividenden für ihre Aktienpakete erhalten hat und dafür 25% Steuern zu zahlen hat. Für sein Arbeitsentgeld zahlt der deutsche Normalbürger bis zu 42 % Steuern. Finden Sie und Ihre Partei das in Ordnung? Der Hartz-4 Empfänger auf Föhr, der als Dachdecker mit 58 Jahren seinen Arbeitsplatz verlor, muß seine Fahrkosten zur Arge in Niebüll selbst bezahlen. CDU- die Partei der Gerechtigkeit?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundl. Grüßen, Dr. Schrem

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Schrem,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Frage. Gern möchte ich versuchen zu erklären, wie die Besteuerung aussieht.

In Ihrer Anfrage sprechen Sie zwei unterschiedliche Steuerabgaben an: Einerseits sprechen Sie die Einkommenssteuer bzw. Lohnsteuer an, die jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin abführen muss, auch Frau Klatten. Der Lohnsteuerabzug richtet sich zum einen nach der Höhe des Einkommens und zum anderen nach der auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Lohnsteuerklasse.

Dank unserer Initiative wurden vor allem die unteren Einkommen in den letzten Jahren entlastet. Hohe Einkommen werden dagegen mit dem von ihnen angesprochenen Spitzensteuersatz besteuert. Wer unter dem Grundfreibetrag von 8130 Euro im Jahr liegt, zahlt aktuell keine Steuern. Für jeden darüber verdienten Euro ist ein eigener Steuersatz fällig. Er fängt mit 14 Prozent an und steigt bis auf den Spitzensteuersatz von 42 Prozent ab 52.882 Euro (Ledige). Dieser Spitzensteuersatz dürfte auch für Frau Klatten gelten für alle Einkünfte, die der Einkommensteuer unterliegen.

Auf der anderen Seite sprechen Sie von der Abgeltungssteuer, die alle Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 25% besteuert. Hierbei handelt es sich um die Kapitalertragssteuer, die jeder in gleicher Höhe zu zahlen hat, d.h. jeder, der ein Sparbuch oder Geld in einen Fonds angelegt hat, muss die Abgeltungssteuer zahlen, soweit ein Freibetrag überschritten wird. Legt jemand sein Geld risikoreicher an z.B. in Aktien, wie Frau Klatten, dann bestehen grundsätzlich auch mehr Chancen auf höhere Gewinne, von denen dann die besagten 25% Kapitalertragsteuer abgehen. Es besteht aber auch ein höheres Risiko, sein Geld zu verlieren.

Diese Form der Abgeltungssteuer ist im Jahr 2009 in der Großen Koalition eingeführt worden. Zur Begründung hatte der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück erklärt: "Lieber 25% von X als 50% von Nix". In diesem Fall hat er Recht: Hintergrund war die damalige Situation einer massiven Kapitalflucht ins Ausland, um der hohen Steuer in Deutschland zu entgehen. Die Folgen erleben wir heute noch. Mit Einführung der Abgeltungssteuer, die direkt von den Banken abgeführt wird, ist im Ergebnis ein deutlich höheres Steueraufkommen zu verzeichnen als zuvor mit einem höheren Steuersatz.

Ich hoffe, mit diesen Erläuterungen etwas zur Aufklärung des Sachverhaltes beigetragen zu haben.

Ingbert Liebing, MdB