(...) Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele zur Grünen Gentechnik bedeuten einen Fortschritt für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Denn zum einen wollen wir die rechtlichen Bedingungen dafür schaffen, dass die Bundesländer selbst über die Abstände zwischen Feldern mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und konventionellem oder ökologischem Anbau eigenständig festlegen können. Außerdem streben wir die Schaffung einer Positivkennzeichnung (Prozesskennzeichnung) auf europäischer Ebene an. (...)
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