
(...) Ich bin sicher, dass sich die Behörden der Länder der Bedeutung dieser Aufgabe bewusst sind. Für die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften ist aber zunächst der Schlachthofbetreiber selber verantwortlich. Diese Eigenverantwortung wird, wie bereits ausgeführt, durch das neue EU-Recht zukünftig noch gestärkt. (...)