(...) Dies ist bisher noch nicht geschehen. Deutschland hat die Problematik der Zwangsmast deshalb bereits gegenüber der europäischen Kommission angesprochen. Ein einseitiges nationales verbot der Einfuhr von Gänsestopfleber nach Deutschland ist nach geltendem EU-Recht nicht zulässig, auch wenn bei uns die Erzeugung eines solchen Produktes aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt ist. (...)
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