
(...) Aber ein solcher Abschluss ist jedoch in der Regel nicht verpflichtend. Ich empfehle, dass Verbraucher eine Restschuldversicherung nur nach sorgfältiger Prüfung der Kosten, des tatsächlichen Bedarfs und des gebotenen Versicherungsschutzes abschließen. Der Abschluss einer Restschuldversicherung sollte nur dann erfolgen, wenn es auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden erfolgt. (...)