Ilona Boos
CDU
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Frage von Brigitte H. •
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Differenz der Altersbezüge bei gleicher Leistung gerechtfertigt?

Guten Tag,
inzwischen bin ich verrentete Lehrerin.
Ich war zunächst 16 Jahre an einer Privatschule und dann 20 Jahre an einem öffentlichen Gymnasium in Baden-Württemberg
(1986-2022). Aufgrund meines Alters hatte ich beim Wechsel an die öffentliche Schule (2002) die Altersgrenze überschritten und wurde nicht mehr verbeamtet.
Wie rechtfertigt das Land die unterschiedlich höheren Altersbezüge von Pension (Berechnungsgrundlage: nur die letzten 2 Jahre) und meiner Rente (50% meiner gesamten Lebensleistung)?
Warum wird bei verbeamteten Lehrer innen nicht die gesamte Lebensleistung berücksichtigt, da zu Beginn der Berufskarriere,mit Kindern, das Deputat oft geringer ist als in den letzten beiden Berufsjahren?

Da die notwendigen Lebenshaltungskosten sich im Alter sehr ähneln (Kinder aus dem Haus,Haus abbezahlt..)betrachte ich die hohe Differenz zwischen Rente und Pension als schönes Zubrot für den Nachwuchs. Ist dies heutzutage noch gerechtfertigt?

Mit freundlichem Gruß
Frau H.

Antwort ausstehend von Ilona Boos CDU
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