
(...) Bei der Grundrente geht es um die Anerkennung von Lebensleistung. Wer 35 Jahre und mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder (sozialversicherungspflichtig) selbstständig tätig war, der soll im Alter mehr haben als die Grundsicherung. Die neue Grundrente erkennt die Lebensleistung von Bürgerinnen und Bürgern an, die viele Jahrzehnte gearbeitet und viel geleistet, die Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben. (...)