
(...) In den vergangenen etwa 25 Jahren ist der Umfang „versicherungsfremder Leistungen“ gerade nicht ausgeweitet, sondern sehr stark zurückgedrängt worden ist. Als Beispiel kann die rentensteigernde Anrechnung von Ausbildungszeiten benannt werden: Vor 1992 waren maximal 13 Jahre anrechenbar, heute gerade noch drei Jahre. (...)