
(...) Grundlage für Gegenstände und Dienstleistungen, die mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersätzen belegt werden, sollte sein, dass es sich um Güter des täglichen Bedarfs oder auch Produkte handelt, die für die Menschen von existenzieller Bedeutung sind. Demnach würden Arzneimittel als Güter existentieller Bedeutung mit einem ermäßigten Satz belegt werden können. (...)