Warum gibt es keine Bürgergeldsatz unabhängige Grundsicherung ? Bedürftige Rentner haben für ihre Rente gearbeitet ,von einem Zuverdienst werden auch noch vom ersten Euro an 70% abgezogen

Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellt das unterste Netz der sozialen Sicherung in Deutschland dar. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum unterscheidet dementsprechend nicht nach den jeweiligen Ursachen für den Hilfebedarf. Deshalb ist die Höhe der Regelbedarfe in den sozialen Mindestsicherungssystemen grundsätzlich einheitlich bemessen.
Durch den Erwerbstätigenfreibetrag können Leistungsbeziehende der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 30 Prozent ihres Hinzuverdienstes anrechnungsfrei behalten. Dieser anrechnungsfreie Hinzuverdienst stellt somit zusätzliches über das zu gewährleistende menschenwürdige Existenzminimum hinausgehendes Einkommen dar.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB