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Hubertus Heil
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Frage von Jörg K. •

Da Sie nicht für Löhne zuständig sind, so könnten Sie gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse, unentgeltliche Praktika und das ausnutzendeausbeuterische unsoziale Subunternehmertum etwas unternehmen?

Es geht mir um die Auswüchse der Ausbeutung ohne Konsequenzen.

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

In den letzten Jahren haben wir an vielen Stellen Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert. Hier ist an erster Stelle der allgemeine gesetzliche Mindestlohn zu nennen. Dieser wurde seit seiner Einführung stetig angehoben, zu Beginn dieser Legislaturperiode sehr deutlich. Der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Praktikantinnen und Praktikanten. Hiervon ausgenommen sind Pflichtpraktika, Orientierungs- und ausbildungs- bzw. studienbegleitende Praktika bis zu einer Dauer von drei Monaten sowie Teilnehmende an einer Einstiegsqualifizierung oder Berufsausbildungsvorbereitung. 

Hiermit und auch mit den Kontrollen der Einhaltung des Mindestlohns durch die Behörden der Zollverwaltung wird gegen unangemessen niedrige Löhne vorgegangen. Darüber hinaus existieren in einigen Bereichen branchenspezifische Mindestlöhne (beispielsweise im Baubereich oder in der Pflege). Diese liegen über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und tragen damit den besonderen Herausforderungen der jeweiligen Branche Rechnung. 

Der Einsatz von Subunternehmern ist ein Bestandteil unserer arbeitsteiligen Marktwirtschaft, führte in einzelnen Bereichen jedoch zu nicht tolerierbaren Vorgehensweisen. Besonders deutlich wurde das im Bereich der Fleischindustrie, weshalb wir schon in der letzten Legislaturperiode den Einsatz von Subunternehmern in dieser Branche deutlich eingeschränkt haben. Besondere Haftungsregelungen beim Einsatz von Subunternehmern bestehen beispielsweise im Arbeitnehmer-Entsendegesetz und im Mindestlohngesetz im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Zahlung des Mindestentgelts. Darüber hinaus gelten auch besondere Formen der Haftung für die Baubranche, für die Fleischwirtschaft sowie für die Paketbranche im Zusammenhang mit den Zahlungspflichten des Subunternehmers in dessen Eigenschaft als Arbeitgeber gegenüber der Sozialversicherung.

Wie schon in der Vergangenheit beobachten wir sehr aufmerksam die Entwicklungen am Arbeitsmarkt, um einen interessengerechten gesetzlichen Rahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber weiterhin zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB 

 

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