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Frage von Thomas S. •

Frage an Horst Meierhofer von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Meierhofer,

das vergangene Woche verabschiedete "Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens" erlaubt die Weitergabe personenbezogener Daten durch die Meldeämter auch zu Werbezwecken - heißt an Firmen die mit den Adressen Geld verdienen wollen - ohne die Zustimmung der Bürger. Heißt ich muss nun explizit der Weitergabe meiner Daten widersprechen.

Dieser Widerspruch gilt allerdings nicht, "wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden". Heißt wenn eine Firma mich bereits seit Jahren mit unerwünschter Werbung nervt, auf Schreiben nicht reagiert, dann kann sie nach einem Umzug beim Meldeamt einfach die neue Adresse erfragen, selbst wenn ich der Weitergabe zuvor explizit widersprochen hatte.

Wie stehen Sie zum Recht auf informelle Selbstbestimmung?

Wie sehen sie dieses Recht im Einklang mit dem aktuell verabschiedeten Gesetz?

Sollte der Datenschutz der gesamten Bevölkerung nicht wesentlich stärker wiegen, als die Geschäftsgrundlage einiger (Werbe-)Firmen?

Wie soll sich ein Bürger zukünftig ihrer Ansicht nach gegen unerwünschte Verbreitung/Korrektur seiner Daten an Firmen und andere Stellen (z.B. religiöse Sekten), insb. nach einem Umzug schützen?

Vielen Dank für Ihre Zeit,
Thomas Schilling

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schilling,

ich möchte auf ihre Anfrage zum Meldegesetz zurückkommen. Das vor einem Jahr verabschiedete Meldegesetz war bereits eine Verbesserung der datenschutzrechtlichen Situation in den derzeit noch geltenden Meldegesetzen der Länder. Da für die FDP der Datenschutz eine besonders große Rolle spielt, haben wir uns aktiv und konstruktiv im Vermittlungsverfahren zwischen dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat für noch weitergehende Regelungen zum Schutz der Meldedaten eingesetzt und begrüßen das Ergebnis, das u.a. die bereits damals vielfach eingeforderte Einwilligungslösung enthält.

Die Länder haben für die technische Implementierung der neuen Vorschriften eine Übergangsfrist bis 2015 verlangt. Erst dann treten die neuen Regelungen des Bundesmeldegesetzes in Kraft. Bis dahin gelten die alten Vorschriften der Länder weiter. Deshalb hat sich die Bayerische FDP-Landtagsfraktion erfolgreich für die Übergangszeit für eine Änderung des Bayerischen Meldegesetzes zugunsten des Datenschutzes stark gemacht. Damit werden die datenschutzfreundlichen Regelungen des künftigen Bundesmeldegesetzes größtenteils bereits jetzt in das bayerische Landesmelderecht übertragen. Durch die Änderungen, die bereits zum 1.7.2013 in Kraft getreten sind, wird dafür gesorgt, dass Unternehmen keine erleichterte Auskunft aus den Melderegistern zu Werbe- und Adresshandelszwecken mehr bekommen können - außer, die betroffenen Bürger sind damit auch einverstanden. Damit ist Bayern aufgrund der FDP-Initiative Vorreiter beim Datenschutz im Melderecht.

Die FDP steht für Datenschutz und Bürgerrechte: Wir haben die Vorratsdatenspeicherung verhindert, Internetsperren abgeschafft und die ELENA-Datenbank beendet. Wir haben im Gegensatz zu den Vorgängerregierungen keine neuen Sicherheitsgesetzte verabschiedet, sondern in bestehenden Gesetzen die rechtsstaatlichen Hürden erhöht. Der Richtungswechsel hin zu einer bürgerrechtsorientierten Innenpolitik ist gemacht. Auf dem Weg gehen wir weiter.

Mit freundlichen Grüßen,

Horst Meierhofer