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Hinnerk Fock
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Frage von Ulf S. •

Frage an Hinnerk Fock von Ulf S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Fock,

im Kreuzverhör haben Sie uns Hamburger Bürger vor zwei ´Bedrohungen´ gewarnt:
der Einführung weiterer Tempo 30 Zonen und dem Rauchverbot in Kneipen.

Als Notarzt bin ich stolz auf die Einführung von Tempo 30 Zonen, da die Todesrate von Kindern nach einem Verkehrsunfall dramatisch steigt, sobald das Auto schneller als 30km/h fährt.
Das Rauchen und Alkoholismus mit all ihren Folgekrankheiten zu den größten Zerstörern unserer Wirtschaftskraft gehören, dürfte Ihnen bekannt sein.

Wie könne Sie sich da als verantwotliche Person der Öffentlichkeit gegen den Schutz unseres nicht nur ökonomisch höchsten Guts aussprechen?

Mit freundlichen Grüßen,

Ulf Steinvorth

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Steinvorth,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann Ihnen für Ihre beiden zentralen Fragen Entwarnung geben: Wir sind weder gegen Tempo-30 Zonen noch prinzipiell gegen das Nichtraucherschutzgesetz. In beiden Fällen lohnt sich eine tiefergehende Argumentation:

Wir sprechen uns gegen Tempo 30 für die gesamte Stadt aus. Dies macht vor allem an großen Straßen und solchen, bei denen kaum oder gar keine Fußgänger sind, keinen Sinn. Deshalb ist das Fahrtempo dort mit 30 nicht angemessen. Bei dem derzeitigen Ausbaustand der Straßen ist eine Verlangsamung des Straßenverkehrs nicht sinnvoll. Es ist ja ohnehin nicht so, dass das Durchschnittstempo der Autos in dieser Stadt bei 50 km/h läge - es liegt bei etwa 20 km/h. Trotzdem gibt es keine Überlegungen, Tempo-30 Zonen aufzuheben oder gar abzuschaffen! Dort, wo solche Zonen sinnvoll sind (wegen der jeweiligen Verkehrsgefährdung, also z.B. vor Schulen), müssen wir Tempo-30 Zonen haben.

Beim Nichtraucherschutzgesetz geht es uns um einen zentralen Aspekt: Ausnahmen für Einraumkneipen, die nicht die Möglichkeit haben, einen separaten Nichtraucherraum abzuteilen. Diese sollten per Markierung die Möglichkeit haben, ihren einen Raum als Raucherraum zu verwenden, weil dadurch sichergestellt wäre, dass nicht die Existenz hunderter kleiner Kneipen auf´s Spiel gestellt wird.

Zu Ihren Argumenten bezüglich des Gesundheitsschutzes: Das Nichtraucherschutzgesetz gilt für Kneipen mit mehreren Räumen nach unserer Auffassung ungehindert weiter. Auch in Behörden, Krankenhäusern, Schulen und anderen Einrichtung, wo nicht die freie Wahl der Grund für den Aufenthalt ist, unterstützen wir ein Rauchverbot. Jedoch ist dieses nicht dort sinnvoll, wo Existenzen zerstört werden. In Einraumkneipen liegt der Anteil der Raucher häufig bei über 80 % - der Rest duldet es. Auch wenn die gesundheitlichen Folgen des Rauchens negativ sind - geraucht wird trotzdem. Dann lieber in ausgewiesenen Kneipen, als im heimischen Wohnzimmer bei der Familie.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hinnerk Fock