(...) Da das Jobcenter beim Bundessozialgericht (BSG) in Revision gegangen ist, werden wir das Urteil des BSG abwarten. Sollte das BSG das Urteil bestätigen, hieße das NICHT, dass alle nach Deutschland migrierten EU-Ausländer ohne Arbeitsstelle hier Anspruch auf Sozialleistungen hätten. Erforderlich wäre eine gesetzliche Grundlage, die beispielsweise die Prüfung von Einzelfällen zulässt, da das Landessozialgerecht NRW vor allem den GENERELLEN Leistungsausschluss gerügt hat. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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