Frage an Herta Däubler-Gmelin von Eberhard S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Professor Dr. Däubler-Gmelin,
die BRD hat sich gegenüber Denjenigen, die die Flucht aus der DDR nicht wagten und stattdessen die führende Rolle der Partei der Arbeiterklasse in der DDR schweigend unterstützt haben, nach dem Mauerfall bei der Rentengesetzgebung nicht vom Rachegedanken der Sozialstrafe leiten lassen. Diese Haltung der Demokraten ist beispielhaft und entspricht vollinhaltlich den Werten einer pluralistischen Gesellschaft. Die BRD hat Wissenschaftlern, Ingenieuren, Justizangehörigen, Lehrern, Volksarmisten und Volkspolizisten, Stasis, SED- Funktionären usw. im Beitrittsgebiet mit dem Rentenüberleitungsgesetz Renten oder Anwartschaften mit Orientierung am Fremdrentengesetz zuerkannt.
Wie auch im Hamburger Abendblatt - http://www.abendblatt.de/daten/2005/07/27/463669.html - zu lesen ist, werden DDR-Flüchtlinge / Übersiedler (auch die mit C-Ausweis), die bis zum 9.11.89 in die BRD kamen, nachträglich praktisch wegen Ihrer Flucht / Ausreise bestraft. Man hat Ihnen ihre, durch FRG- Eingliederung und nach dem GG zugesicherte Rangstelle innerhalb der Gemeinschaft weggenommen. Ottmar Schreiner (SPD) hatte in einer Rede vor dem Bundestag sinngemäß ausgeführt, dass es das (also eine Sozialstrafe) bisher nur einmal in Deutschland gegeben hat, nämlich bei den von Deutschland nach 1933 ausgegrenzten Mitbürgern. Mit der Ausgrenzung einer Minderheit, stellt sich der Rechtsstaat selbst ein Bein, denn es sind insbesondere die Ingenieure unter den Flüchtlingen / Übersiedlern betroffen, die gut ausgebildet, nicht nur ihr Wissen u. Können, sondern mit Ihren Kindern auch Zukunft in das Gemeinwesen einbrachten.
Ich frage Sie als Volljuristin und Ministerin a.D:
Finden Sie es richtig, das diese Mitbürger, die sich offen gegen Willkür und Gewaltherrschaft stellten und sehr viel zurück lassen mussten, nun rentenrechtlich im Rechtsstaat stillschweigend dafür enteignet werden?
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Eberhard Sonntag
Sehr geehrter Herr Sonntag,
Frau Däubler-Gmelin bat mich, Ihnen auszurichten, daß sie sich freuen würde, wenn Sie in die nächste Bürgersprechstunde am 20.01.2007 um 9.00 Uhr in das Wahlkreisbüro, Karlstraße 3, Tübingen kommen würden.
Bitte teilen Sie unter der Rufnummer 07071-21152 unserer Mitarbeiterin im Wahlkreisbüro, Frau Schelling mit, ob Sie diesen Termin wahrnehmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Svea Thies
Büro Prof. Dr. Däubler-Gmelin
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030 / 227 73335
Telefax: 030 / 227 76147