(...) Was die Besteuerung der in einer Summe ausgezahlten Lebensversicherung betrifft, fehlen mir für eine konkrete Bewertung leider die notwendigen Einzelheiten. So weiß ich nicht, ob es sich hier um den Ausfluß der sogenannten "nachgelagerten Besteuerung" handelt, nach der unversteuert für die Altersvorsorge eingesetzte Beträge in bestimmter Höhe erst besteuert werden, wenn sie zur Auszahlung kommen. Dieses Prinzip wäre, isoliert und unabhängig von der Belastungshöhe betrachtet, nicht zu beanstanden. (...)
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