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Hermann Gröhe
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Frage von Nicole K. •

Frage an Hermann Gröhe von Nicole K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Gröhe,

in ihrer Antwort auf die Fragen von Frau Boußeljot sagen sie, dass die Lebenshaltungskosten von Kindern, die Sozialgeld erhalten komplett vom Staat übernommen werden.

Ist es nicht eher so, dass alle Eltern Anspruch auf Kindergeld haben und dieses bei Familien, die über ein ausreichendes Einkommen verfügen, nicht angerechnet wird...
Warum wird dieses dann auf das Sozialgeld der Kinder angerechnet? Ein 7jähriges Kind wird nach Abzug des Kindergeldes derzeit also nur mit max. 47 Euro unterstützt. Diesen Betrag bekommen aber auch arbeitende Eltern im Rahmen von Kinderfreibeträgen.

Demnach bekommen Kinder von Arbeitslosen im Moment überhaupt keine zusätzliche Unterstützung vom Staat !
...Nicht vergessen...für das marode Bankensystem wurden mal einfach so um die 500 Mrd Euro bereit gestellt...

100 Euro Schulbeihilfe...toll.
Wie wäre es, wenn alle Eltern die diese Beihilfe bekommen, ihre Kinder nicht mehr in die Schule schicken würden wenn diese 100 Euro verbraucht sind...

Und jetzt eine wirklich ernstgemeinte Frage, auf die ich eine Antwort erwarte.

Was meinen Sie, wie lange können Sie ihre Kinder mit 211 Euro (ab Juli 246 Euro) angemessen versorgen, wenn davon komplett alles bezahlt werden müsste...einschl. anteilig Strom, Warmwasser und sonstige Nebenkosten und sind Sie wirklich der Meinung, dass diese 211 Euro (246 Euro) ausreichen?

Mit freundlichem Gruß
Nicole Köhler

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Köhler,

unter Bezugnahme auf eine Antwort von mir auf Fragen von Frau Boußeljot haben Sie mir Ihrerseits Fragen zu den Regelsätzen für Kinder im Rahmen von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) gestellt.

Die von Ihnen in diesem Zusammenhang aufgestellte Behauptung, Kinder von Arbeitslosen erhielten zur Zeit überhaupt keine zusätzliche Unterstützung vom Staat, vermag ich nicht nachzuvollziehen. Die Regelleistung für das von Ihnen genannte siebenjährige Kind beträgt zur Zeit 211 Euro pro Monat und wird zum 1. Juli 2009 auf 251 Euro erhöht. Das Kindergeld für das erste und zweite Kind beträgt dagegen 164 Euro. Kindergeld und Kinderfreibetrag werden dergestalt miteinander verrechnet, dass das Kindergeld bis zum Betrag von 164 Euro im Monat die bei niedrigeren Einkommen geringere Wirkung des Kinderfreibetrages gleichsam ersetzt. Insoweit erhalten Eltern mit geringerem Einkommen ein höheres Kindergeld. Eine den Betrag des Kindergeldes übersteigende Wirkung des Kinderfreibetrages gibt es nur für eine Minderheit von Familien, vor allem kinderreiche Familien mit einem höheren Einkommen. Dabei handelt es sich bei diesem Kinderfreibetrag nicht um eine staatliche Förderung. Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich entschieden, dass Aufwendungen für die eigenen Kinder in der Höhe des Existenzminimums nicht besteuert werden dürfen.

Während sich die Regelleistungen im Rahmen von Hartz IV an der Höhe des Existenzminimums von Kindern ausrichtet, diese Kosten also vom Staat übernommen werden, stellt das Kindergeld nur eine teilweise Erstattung dieser Kosten im Rahmen des Familienleistungsausgleiches dar. Sicherlich kann man über die Höhe der Regelsätze für Kinder streiten. Dennoch sollte man anerkennen, dass eine zusätzliche Zahlung von Kindergeld neben der Regelleistung gleichsam eine „Doppelförderung“ wäre.

Natürlich haben Sie Recht, wenn Sie mit Ihrer Schlussfrage darauf abzielen, dass die Regelsätze im Rahmen von Hartz IV zu großer Sparsamkeit zwingen. Berücksichtigt werden muss allerdings auch, dass über die Regelsätze hinaus Empfänger von Arbeitslosengeld II Miet- und Heizkosten für einen angemessenen Wohnraum erhalten und dabei das Vorhandensein von Kindern natürlich eine maßgebliche Rolle spielt. Beispielsweise wird für ein Paar mit zwei Kindern eine Wohnung von 85 – 90 qm für angemessen gehalten. Sind beide Eltern auf eine Regelleistung nach Hartz IV angewiesen und die Kinder beispielsweise sieben und 15 Jahre alt, so erhält diese Familie ab dem 1. Juli 2009 monatlich 1.775 Euro, wenn man einmal 600 Euro für Unterkunft und Heizung unterstellt. Zusätzlich werden zudem Sozialversicherungsbeiträge von 217,45 Euro pro Monat übernommen. Dies ist wahrlich keine unerhebliche Sozialleistung! Und der Bundeshaushalt 2009 sieht allein für das Arbeitslosengeld II über 20 Mrd. Euro vor, wobei die Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung, Eingliederungsmaßnahmen und Verwaltungskosten hinzukommen.
Da Sie sich über das zusätzlich zu den Regelleistungen gewährte Schulbedarfspaket von 100 Euro pro Schuljahr lustig machen, erlaube ich mir den Hinweis, dass vielerorts die Kinder von Hartz IV-Empfängern mit zusätzlichen kommunalen Leistungen, etwa im Hinblick auf die Schülerfahrtkosten, die Mitgliedschaft in Sportvereinen oder den Besuch von Musikschulen unterstützt werden.

Nun gehen Sie in Ihrer E-Mail auch auf die Anstrengungen unseres Staates zur Sicherung des Bankenwesens in unserem Land ein. Dabei übersehen Sie allerdings, dass der größte Teil des in der Öffentlichkeit genannten Gesamtbetrages von 500 Mrd. Euro – nämlich 400 Mrd. Euro – keineswegs als Zuschuss gewährt wird, es sich hierbei vielmehr um einen Gesamtrahmen für staatliche Garantien handelt. Zudem müssen die von den verschiedenen Hilfsmaßnahmen Gebrauch machenden Banken, wie auch andere Wirtschaftszweige, die staatliche Bürgschaften in Anspruch nehmen, dafür Gebühren in nicht unerheblicher Größenordnung zahlen. Ziel all dieser Maßnahmen ist es zudem nicht, einzelnen Banken oder Bankern zu helfen, sondern vielmehr durch eine Stabilisierung der Kreditversorgung der Wirtschaft in unserem Land einen Beitrag dazu zu leisten, die negativen Auswirkungen der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Arbeitsplätze zu begrenzen. Je mehr es uns gelingt, mit diesen Anstrengungen Arbeitsplätze in unserem Land zu erhalten, desto weniger Menschen werden abhängig von staatlichen Unterstützungsleistungen. Insoweit sollten diese Anstrengungen nicht gegen die Sozialleistungen im Rahmen von Hartz IV ausgespielt werden.

Abschließend möchte ich Sie um Entschuldigung bitten, dass Ihnen aufgrund eines Versehens in meinem Büro diese Antwort erst heute zugestellt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe

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