(...) Was Rechtsschutzmöglichkeiten des Einzelnen gegen Richtlinien der EU betrifft, so ist es zunächst so, dass Richtlinien sich grundsätzlich an die Mitgliedstaaten richten und der Umsetzung in nationales Recht bedürfen. Ist eine Richtlinie in nationales Recht umgesetzt, so wie jetzt die Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umgesetzt wurden, so kann der Einzelne nach den verfahrensrechtlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten gegen den Umsetzungsakt, in der Regel ein Gesetz, vorgehen. In Deutschland ist dazu die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht gegeben, soweit eine Grundrechtsbeschwer geltend gemacht werden kann. (...)