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Hermann Gröhe
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Frage von Mechtild Bierbach, Prof. D. •

Frage an Hermann Gröhe von Mechtild Bierbach, Prof. D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gröhe,

Bei der Abstimmung zur detaillierten Offenlegung von Nebeneinkünften der Abgeordneten haben Sie nicht zugestimmt. Das ist für mich als Wählerin nicht von vornherein einsichtig, Wäre es möglich, dass Sie mir Näheres zu den Argumenten für Ihre Abstimmungsentscheidung mitteilen?

Schon jetzt besten Dank und freundliche Grüße
Mechtild Bierbach.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Professor Bierbach,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20. November 2012, die ich mit Interesse gelesen habe und gerne beantworte.

In der Tat habe ich dem Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen „Transparenz bei Nebeneinkünften herstellen durch Veröffentlichungspflicht auf Euro und Cent“ nicht zugestimmt. Gleichwohl akzeptiere ich selbstverständlich den Wunsch vieler Wählerinnen und Wähler im Hinblick auf etwaige Nebentätigkeiten der von ihnen gewählten Bundestagsabgeordneten möglichst gut unterrichtet zu sein und stehe insofern auch einer Verbesserung der geltenden Transparenzregelung positiv gegenüber, soweit es insbesondere darum geht, im Hinblick auf sehr gut vergütete Nebentätigkeiten ein höheres Maß an Transparenz zu schaffen.

Zunächst möchte ich Sie allerdings darauf hinweisen, dass gegenwärtig etwa 70% der 620 Mitglieder des Deutschen Bundestages keine entgeltlichen Nebentätigkeiten ausüben. Im Hinblick auf eine Reihe von ausgeübten Nebentätigkeiten bin ich der Auffassung, dass es unserem Parlament durchaus sehr gut tut, wenn in die parlamentarischen Beratungen auch aktuelle Erfahrungen beispielsweise aus eigener freiberuflicher oder unternehmerischer Tätigkeit einfließen können. Sicherlich sollten derartige Nebentätigkeiten beispielsweise als Anwalt, Inhaber eines Handwerksbetriebs oder Landwirt und die ungefähre Höhe der entsprechenden Einkünfte transparent gemacht werden. Eine Transparenz auf Heller und Cent wird in vielen dieser Fälle jedoch auch die Rechte Dritter, beispielsweise der Miteigentümer eines Betriebes, der übrigen Familienangehörigen bei einem Familienunternehmen oder etwa der Mandantschaft eines Anwalts in einer Weise berühren, die eine entsprechende Nebentätigkeit praktisch unmöglich macht.

Ich bin daher der Überzeugung, dass das zur Zeit geltende Stufenmodell zur Angabe der Einkünfte aus Nebentätigkeiten durchaus geeignet ist, um zwischen den Grundrechten der Abgeordneten und den Rechten Dritter einerseits und dem berechtigten öffentlichen Interesse an einer möglichst großen Transparenz andererseits zu einem angemessenen Ausgleich zu kommen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 4. Juli 2007 gerade nicht den so genannten „gläsernen“ Bundestagsabgeordneten gefordert. Vielmehr kam das höchste deutsche Gericht zu dem Ergebnis, dass in Stufen pauschalierte Angaben über die Höhe der Einkünfte und die Art der Tätigkeit ein taugliches Mittel sind, auf mögliche Interessenverknüpfungen und ihren Umfang hinzuweisen.

Bereits vor der neuerlichen Diskussion um diese Transparenzvorschriften aufgrund der hochbezahlten Vortragstätigkeit des SPD-Spitzenpolitikers Steinbrück hat die CDU/CSU- Bundestagsfraktion befürwortet, die geltende Stufenregelung deutlich zu erweitern. Die höchste Stufe der Einkünfte soll danach zukünftig im sechsstelligen Bereich liegen, damit die Größenordnung der Einkünfte noch klarer als bisher erkennbar wird.

Ich würde mich freuen, wenn ich Ihnen meine Auffassung damit etwas näher bringen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Gröhe

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