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Hermann Gröhe
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Frage von John S. •

Frage an Hermann Gröhe von John S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Gröhe,

in der CDU-Broschüre aus dem Jahre 99 erklären Sie dem Wähler folgendes:
zur Erinnerung---Was kostet uns der Euro?
a) Muss Deutschland für die Schulden anderer Länder aufkommen?

Ein ganz klares NEIN! Der Maastrichter Vertrag verbietet ausdrücklich, dass die EU oder die anderen EU-Partner für die Schulden eines Mitgliedstaates haften. Mit den Stabilitätskriterien des Vertrags und dem Stabilitätspakt wird von vornherein sichergestellt, dass die Nettoneuverschuldung auf unter 3% des Bruttoinlandsproduktes begrenzt wird. Die Euro-Teilnehmerstaaten werden daher auf Dauer ohne Problem ihren Schuldendienst leisten könnne.--- EINE ÜBERSCHULDUNG EINES EURO-TEILNEHMERSTAATES KANN DAHER VON VORNHEREIN AUSGESCHLOSSEN WERDEN!!!---

von daher meine Frage?
Wieso sollte man ihrer Partei noch glauben schenken und Sie wählen, wenn Sie ihre eigenen Ansichten und Versprechungen nicht einhalten bzw die Gesetze von Banken erstellen lassen, die sie dann z.t noch nicht einmal lesen?
Zusatz: Finden sie es legitim dass der Ehemalige Vize Chef Europa von Goldman Sachs 2000-2004/ bilanzfälschung von Goldman Sachs bei Griechenland beitritt/ nun EZB President ist?

vielen dank im vorraus für die beantwortung der Fragen,

MFG
John Schmidt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11. August, die ich mit Interesse gelesen habe.

Ich empfehle Ihnen, die CDU Deutschlands auch zukünftig zu wählen, da wir die Partei sind, die in der Bewältigung der europäischen Staatsschuldenkrise seit Jahren ebenso ruhig wie erfolgreich vorangeht. Wenn es eine politisch verantwortliche Person in Europa gibt, die ein Ausufern der Schuldenkrise zu verhindern vermag, dann ist es unsere Kanzlerin. Ich bin mir dessen bewusst, dass vielen Menschen in Deutschland die aktuelle Situation mit Sorge betrachten. Deshalb kann nicht oft genug betont werden, wie die Strategie der unionsgeführten Bundesregierung in den Verhandlungen um die politischen Maßnahmen zur Stabilisierung der Eurozone aussieht. Keine Hilfen ohne Gegenleistung, keine Haftung ohne Kontrolle: Das war bisher und bleibt auch weiterhin unser Grundsatz in der aktuellen Krise. Unabdingbar ist vor allem: Jedes Land, das Hilfen aus dem Euro-Rettungsschirm in Anspruch nehmen möchte, hat im Gegenzug strenge Auflagen zu erfüllen. Das gilt für alle Staaten und damit auch und gerade für Griechenland und weiteres besonders hoch verschuldete Länder.

Griechenland hat sich die Aufnahme in die Eurozone trotz einer jahrelang grundsätzlich verfehlten Haushaltspolitik mit verschleierten bzw. offensichtlich gefälschten Bilanzen erschlichen. Dies hat die damalige rot-grüne Bundesregierung seit dem Herbst 1998 unter Bundeskanzler Gerhard Schröder sehenden Auges in Kauf genommen und zudem gegenüber CDU, CSU und FDP immer wieder mit fadenscheinigen Argumenten verteidigt. Zudem hat die Bundesrepublik Deutschland unter der rot-grünen Bundesregierung von 2002 bis 2005 vier Mal hintereinander den Stabilitäts- und Wachstumspakt gebrochen und schließlich zusammen mit der französischen Staatsregierung eine Aufweichung dieses Pakts durchgesetzt. Diese schweren Fehler von Rot-Grün haben entscheidend dazu beigetragen, dass sich die Bewältigung der europäischen Staatsschuldenkrise in den vergangenen Jahren auch für uns in Deutschland zu einer denkbar umfassenden Herausforderung entwickelt hat. Den Unmut vieler Menschen darüber kann ich nachvollziehen: Bei allen Maßnahmen, die für die nachhaltige Bewältigung der europäischen Staatsschuldenkrise nunmehr erforderlich geworden sind, schaut die christlich-liberale Bundesregierung (anders als damals Rot-Grün) deshalb jetzt mit besonderer Aufmerksamkeit auf Griechenland.

Hinsichtlich Ihrer Frage nach der „No-bailout“-Regelung im Vertrag von Maastricht darf ich darauf hinweisen: Es war die unionsgeführte Bundesregierung unter Bundeskanzler Kohl, die im europäischen Einigungsprozess durchgesetzt hat, dass diese Regel im Vertrag von Maastricht im Jahr 1992 Berücksichtigung fand. Dies war eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass der Euro zu einem finanzpolitischen Erfolg werden konnte, der innerhalb Europas allein mit der jahrzehntelangen Stabilität der D-Mark vergleichbar ist. Entsprechend der „No-bailout“-Regelung haften weder die Europäische Union noch die Mitgliedstaaten der EU für die Schulden anderer Mitgliedstaaten.

Gerne weise ich Sie abschließend auf das Papier „Stabilität, Wachstum und Verantwortung in Europa“ hin, in dem die CDU wichtige Hintergrundinformationen zu den jüngsten Weichenstellungen für die Bewältigung der europäischen Staatsschuldenkrise sowie zum Fiskalpakt und zum Europäischen Stabilitätsmechanismus zusammengestellt hat: www.cdu.de/doc/pdfc/argupapier-stabilitaet-wachstum-verantwortung.pdf.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe

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