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Frage von Tilman K. •

Frage an Hermann Dinkla von Tilman K. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Dinkla,

ich darf Sie auf einen schon um die 10 Jahre alten Mißstand hinweisen. Damit verbinde ich die Frage, ob und wie Sie dazu beitragen könnten, der Misere abhelfen?

Es geht um das verbliebene Fundament einer beseitigten Windkraftanlage (WKA) im Gebiet Zeiger Mühle in Esens OT Bensersiel.

Vor weit über einem Jahr hat mir die Kreisverwaltung in Wittmund mitgeteilt, sie würde ein Beseitigungsverfahren einleiten. Seitdem sollte etwas erkennbares geschehen sein können. Nach allgemeinem Rechtsempfinden hätte längst etwas in Sachen Fundament-Abriß erreicht werden können, Dieser wäre komplett vorzunehmen, denn das Bundesrecht (§35 Abs.5 BauB) und die weit überwiegende Mehrheit der Rechtsprechung sehen einen vollständigen, keinen teilweisen Rückbau vor..

Ich gehe nach wie vor von dem Sachstand aus, daß es keine Genehmigung für eine separate Betonplatte gibt, die auch nur im geringsten noch (zudem ebenso nicht mehr genehmigte) WKA-Funktionen wahrnehmen könnte. Es handelt sich auch nicht um eine landw. oder anderweitig nach §35 BauGB privilegierte Grundstücksnutzung, bei der dann ohnehin immer noch die Notwendigkeit des exponierten Standortes zu klären wäre.

Vielmehr ist der Stahlbetonklotz ein als Abfall zu definierendes Material, dessen ursprüngliche Zweckbestimmung entfiel oder aufgegeben wurde, ohne dass ein neuer Verwendungszweck unmittelbar an deren Stelle getreten wäre (§3 Abs.3 Nr.2 KrWG).

Das Beibehalten des Fundamentes hätte und hat eine Schadwirkung auf die landw. Nutzbarkeit der Fläche.

Wie soll man einen derartigen Zustand solchen Leuten beibringen, die z.B. gleichzeitig die Anonrdung der Beseitung ilealer Kleinbauten hinnehmen müssen, obwohl diese im Vergleich zu über hundert cbm Beton und jede Menge Stahlarmierung materiell margiinale Bedeutung hätten. Gerade hinsichtlich eines solchen Allgemeinempfindens sind Sie als Politiker gefragt.

Vielen Dank!

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Antwort ausstehend von Hermann Dinkla
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