Hermann Brenner
FWG
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Frage von Ralf H. •

Frage an Hermann Brenner von Ralf H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Brenner,

heute erreichte mich ein Flyer einer Organisation mit dem Namen "Bürkerkomitee Wesler", dessen Inhalt mich doch eineigermaßen nachdenklich in Bezug auf Politik, Verwaltung und Justiz auf Komunaler Ebene und Landesebene stimmt.

Eine Kurzfassung des Inhalts des Papiers: Ein Ehepaar rumänischer Herkunft erwirbt 1994 auf einem Waldgrundstück in Fußgönheim aus dritter Hand ein Haus, das Gebäude geht 2002 durch Brandstiftung in Flammen auf und wird im Anschluß durch das Ehepaar in Eigenleistung Stück für Stück wieder bewohnbar gemacht.

2003 meldet sich dann die Kreisverwaltung und droht an, das wiedererrichtete Gebäude auf Kosten der Bewohner abreissen zu lassen, weil der ursprüngliche Bau lediglich geduldet war und durch den Brand der Bestandsschutz erloschen ist.

Das Ehepaar beschreitet daraufhin den Rechtsweg, allerdings bleibt dieses Vorgehen u.a. aufgrund einiger fehlender Fakten die erst später ans Licht kommen und einem Fehler des Anwalts der Familie ohne Erfolg und auch Gespräche mit verschiedenen Verwaltungsinstanzen bringen kein Ergebnis, so dass der Abriss des Eigenheims nun im Laufe dieses Jahres erfolgen soll.

Nähere Informationen zu dem Fall gibt es unter http://www.wesler.biz

Wie stehen Sie zu der Sache ?

Antwort von
FWG

Sehr geehrter Herr Haingärtner,
es gibt sicherlich Justizurteile, die einem nachdenklich stimmen oder die bei den Betroffenen weiteren Widerstand auslösen.
Ich bin kein Jurist, unter Umständen ist dieser Fall in diese Kategorie einzuordnen und löst auch bei anderen Bürgern Mitgefühl aus.

Für den von Ihnen zitierten Fall Wesler gibt es Urteile vom Verwaltungs- und vom Oberverwaltungsgericht; beide haben die Klage abgewiesen. Über die Justiz hat die Politik kein Verfügungsrecht und das ist prinzipiell auch so vernünftig geregelt.

Aus den mir vorliegenden Unterlagen lese ich, dass Familie Wesler über den Status des Behelfsgebäudes über lange Jahre informiert gewesen sein soll. Eingereichte Bauvoranfragen und Bauanträge für einen Neubau oder eine Gebäudeerweiterung waren abgelehnt worden. Nach dem Hausbrand wurde das neue Gebäude ohne Baugenehmigung und in der Form des nicht genehmigten Antrages neu errichtet.
Es ist müßig jetzt über andere, u.U. bessere Wege in der Vergangenheit zu diskutieren.

Ich meine, zur Vermeidung einer menschlichen Tragödie sollte mit der zuständigen Behörde über eine Übergangslösung diskutiert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Brenner