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Herbert Reul
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Frage von Hubert-Theo B. •

Frage an Herbert Reul von Hubert-Theo B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Reul ,
wenn ich meinen Verkäufer im Landhandel richtig verstanden habe, ist es ihm nicht erlaubt mir Kalkammonsalpeter ( zur Wiesen/Grünlanddüngung ) zu verkaufen.
Sein Argument: Ich sei kein Landwirt und könnte mir Bomben aus dem Material bauen. Als Privatmann bin ich Pferde.- und Wiesenbesitzer, darüber hinaus Landesbeamter i.R. (war ich berechtigt dienstlich und immer noch privat als Jagdausübungsberechtigter Waffen zu tragen ) aber unzuverlässig einen Sack Kalkammon-Dünger zu erwerben. Bei diesem Verbot soll es sich um eine EU-Entscheidung handeln. Ein Bauer kann das Material tonnenweise kaufen, kann auch
Ratron-Giftlinsen frei in die Landschaft auf seine Erdbeerfelder ausstreuen und ich stehe unter Generalverdacht. Was machen eigentlich 19 EU-Abgeordnete beim
EU-Parlament für den Bürger ? Übrigens gibt es diese noch !
Aber es ehrt mich, daß man mich klüger als einen Bauern wähnt. Mir traut man zu
aus Dünger Bomben bauen zu können, dem "dummen" Bauern wohl nicht !?

Ich Grüße Sie recht herzlich.
H.T. Baumanns

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Sehr geehrter Herr Baumanns,

zunächst einmal, möchte ich mich herzlich für Ihre Nachricht vom 6. September 2013 zum Thema privater Erwerb von Kalkammonsalpeter bedanken.

Das Europäische Parlament hat in Zusammenarbeit mit dem Rat der Europäischen Union auf Vorschlag der Europäischen Kommission den Handel mit Kalkammonsalpeter durch die Verordnung REACH (Anhang XVII) und die Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe geregelt. Daher stimmt es, dass Sie als Privatperson kein Kalkammonsalpeter erwerben dürfen.

Gerne möchte ich Ihnen die Beweggründe des Parlaments für diese Entscheidungen erläutern:

Bestimmte Stoffe oder Gemische sind in der Vergangenheit als Ausgangsstoffe zur Herstellung von Explosivstoffen missbraucht worden. Gerade der Stoff Kalkammonsalpeter erwies sich dabei aufgrund seiner hohen Ammoniumnitratkonzentration als besonders beliebt. So nutzte der Attentäter Timothy McVeigh in den USA Kalkammonsalpeter, um eine Bombe zu bauen, die 167 Menschen tötete. Auch beim Terroranschlag auf das Regierungsviertel in Oslo durch den Terroristen A. B. Breivik kam das aus einem Kunstdünger gewonnene Ammoniumnitrat zum Einsatz. 2007 plante die Sauerlandgruppe in Deutschland einen Bombenanschlag mittels Kalkammonsalpeter.

Allein anhand dieser Aufzählung wird die Gefahr, die von Kalkammonsalpeter ausgeht, deutlich.

Die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger ist uns natürlich ein großes Anliegen, weshalb das Europäische Parlament diese Verordnungen erlassen hat.
Eine europäische Regelung war dabei notwendig, weil bereits in verschiedenen Mitgliedsstaaten (unter anderem in Deutschland) unterschiedliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen wurden, die den Erwerb von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe wie Kalkammonsalpeter regeln. Um den freien Warenverkehr zu verbessern und Wettbewerbshindernisse, die vor allem deutsche Unternehmen schwer getroffen hätten, so weit wie möglich zu beseitigen, mussten diese unterschiedlichen Regelungen vereinheitlicht werden.

Mit dem Erwerbsverbot stehen Sie jedoch keinesfalls unter einem Generalverdacht. Da es jedoch nicht möglich ist, die Absichten, die zwar in den allermeisten Fällen, wie in Ihrem, nur die Besten sind, in allen Fällen zu überprüfen und Kalkammonsalpeter ein hohes Gefahrenpotential aufweist, erschien eine einheitliche europäische Verordnung sinnvoll.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben.

Beste Grüße,
Herbert Reul

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