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Herbert Reul
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Frage von Detlef G. •

Frage an Herbert Reul von Detlef G. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Reul,

mit der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 297/2011 DER KOMMISSION
vom 25. März 2011 wurden die Grenzwerte für strahlenbelastete Lebensmittelimporte aus Japan in die EU um das bis zu 20-fache erhöht.

Wie stehen Sie dazu und waren Sie an einer Abstimmung und/oder Debatte darüber beteiligt?

Mit freundlichen Grüßen,
D. Girgel

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Sehr geehrter Herr Girgel,

wenn Sie sich die Durchführungsverordnung, die Sie ansprechen anschauen, werden Sie gleich sehen, dass es sich um eine Verordnung der Europäischen Kommission handelt, die sich auf Befugnisse stützt, die der Kommission in der Verordnung Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates für Fälle von Krisenmanagement und Notfälle nach Kapitel IV übertragen wurden. Die Durchführungsverordnung verweist selbst auf eine Verordnung aus dem Jahr 1987, in der nach der Katastrophe von Tschernobyl neue, erhöhte, Grenzwerte zugelassen wurden.

Den Text der Durchführungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:080:0005:0008:DE:PDF

Den Text der dieser Durchführungsverordnung zugrunde liegenden Verordnung unter diesem Link: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2002:031:0001:0024:DE:PDF

Art 51 der Ursprungsverordnung legt hierbei fest, dass die Kommission die zuständige Behörde zu Rate ziehen muss- Außerdem müssen die Mitgliedstaaten, die in einem ständigen Ausschuss (Art. 58) vertreten sind, zustimmen. Die Entscheidung muss dabei nicht einstimmig erfolgen. Im konkreten Fall haben wohl unter anderem die Vertreter aus Österreich, Frankreich und Großbritannien gegen die Durchführungsverordnung gestimmt.

Das Europäische Parlament spielt in diesem Verfahren jedenfalls keine Rolle, es hat also keine Abstimmung über die Durchführungsverordnung stattgefunden.

Wenn Sie mich nach meiner Meinung fragen, warne ich vor einer Dramatisierung dieser Anhebung der sehr strengen europäischen Standards. Zum einen stammen nur 0,05% der lebensmittel in der EU aus Japan und zum anderen bestünde allenfalls eine Gefahr, wenn Sie sich über einen längeren Zeitraum ausschließlich mit entsprechenden Lebensmitteln ernähren würden. Dies ist aber faktisch ausgeschlossen - Milch und Butter werden ja schon nicht aus Japan importiert, Brot ebenso wenig. Eine Gefahr für die Gesundheit besteht daher nicht. Anders ist die Lage in Japan selbst zu beurteilen, sodass es durchaus Sinn ergibt, dass die Grenzwerte dort pro Kilogramm strenger sind.

Trotz dieser durchaus nachvollziehbaren Entscheidung, gehe ich fest davon aus, dass angesichts der aktuellen Gefühlslage in Deutschland japanische Lebensmittel kaum mehr auf dem deutschen Markt abgesetzt werden können. Dies reduziert die möglichen Gefahren nochmals erheblich. Wir sollten insgesamt bei der aktuellen, sehr emotional geführten, Debatte aufpassen, dass wir die schrecklichen Ereignisse dort nicht für die Einführung rein protektionistischer Maßnahmen nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Reul

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