(...) Natürlich ist die Absicherung von Arbeitsplätzen und die damit verbundenen Chancen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein wichtiger Faktor und auch ein sogenannter Gemeinwohlgrund, der bei dieser Art von Erlaubnis vorliegen muss. Gleichzeitig ist das, durch den Zusammenschluss entstehende, Ungleichgewicht zwischen der Marktmacht von Edeka auf der einen Seite und den Interessen der Lebensmittelproduzenten und Konsumenten auf der anderen Seite jedoch auch ein Faktor, den man nicht aus den Augen verlieren sollte. Da wir in Deutschland mit der Ministerentscheidung nur noch vier Großkonzerne haben, die erheblich den Markt in ihrem Interesse beeinflussen (können), wäre m.E. (...)