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Henning Otte
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Frage von Dr. Susanne H. •

Frage an Henning Otte von Dr. Susanne H.

Sehr geehrter Herr Otte,
es würde mich interessieren zu erfahren, wie Sie als Jurist den Einsatz der Bundeswehr in Nord-Irak auf Grundlage des Grundgesetzes einschätzen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Dr. Susanne Hilken

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Sehr geehrte Frau Dr. Hilken,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Nach Aussage des Auswärtigen Amtes erfolgt der Ausbildungseinsatz der Bundeswehr im Nordirak auf der Grundlage von Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat wiederholt festgestellt, dass von den Terroristen des sogenannten "Islamischen Staates" (IS) eine Bedrohung für die internationale Sicherheit ausgeht und die internationale Gemeinschaft aufgefordert, die irakische Regierung beim Kampf gegen den IS zu unterstützen. Insbesondere zu beachten ist jedoch, dass unsere Ausbildungsunterstützung auf Bitten der Regierung des Irak sowie der Regierung der Region Kurdistan-Irak erfolgt. Mit der Ausbildung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak sowie der irakischen Streitkräfte im Nordirak leisten wir einen wichtigen Beitrag, um dem Terrorismus des IS entgegenzutreten.

Mit freundlichen Grüßen

Henning Otte

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