(...) Mit der Neuregelung sollen die Besitzer von Diesel-Pkw eine steuerliche Förderung erhalten, wenn sie ihren Wagen nachträglich mit einem Russpartikelfilter ausrüsten. Nicht nachgerüstete sowie neue Diesel-Pkw, die nicht den Partikelgrenzwert der künftigen Euro-5-Abgasnorm einhalten, sollen künftig höher besteuert werden. (...)
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