(...) Mit der Einführung einer Infrastrukturgesellschaft werden die Bundesautobahnen in unmittelbare Bundesverwaltung übernommen. Das bedeutet aber weder eine Privatisierung unserer Autobahnen, noch der neuen Infrastrukturgesellschaft. Die neue Infrastrukturgesellschaft verbleibt in der Rechtsform einer GmbH vollständig im Eigentum des Bundes. (...)
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