
(...) Wie Sie selbst schreiben, befindet sich der Gesetzentwurf noch im frühen Stadium eines Referentenentwurfs, d.h. es handelt sich dabei um einen innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmten Entwurf. An der von Ihnen angesprochenen "Kanzleramtsgesprächsrunde" war der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages nicht beteiligt. (...)