(...) Zur Sache: Entgegen Ihrer Annahme hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ebenso wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich verboten, sondern jeweils nur die konkret umstrittene Rechtsgrundlage oder eine bestimmte Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. (...)
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