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Hendrik Hoppenstedt
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Frage von Jens K. •

Frage an Hendrik Hoppenstedt von Jens K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Hoppenstedt,

obwohl Sie mir noch auf einem anderen Gebiet eine Antwort schuldig sind, muss ich Ihnen heute eine weitere Frage stellen, welche von allgemeinen Interesse sein dürfte.

Frau Sarah Twardowski fragte Sie am 30.04.2014, wie Sie zum Transatlantischen Freihandelsabkommen stehen.
Sie fragte auch: "Werden Sie dafür stimmen?"

Nach sehr viel Text um das Thema herum schrieben Sie dann: "Die grundsätzliche Idee eines Freihandelsabkommens mit den USA finde ich aber positiv. Für meine Entscheidung wird es am Ende auf die verhandelten Inhalte ankommen."

Nun, sehr geehrter Herr Hoppenstedt, gab es am 25.09.2014 aber eine von den Grünen initiierte Abstimmung zur "Ablehnung von Schiedsgerichten bei TTIP und CETA" - ich hoffe, Sie können sich noch erinnern.

Antrag:
"Die Grünen-Fraktion verfolgte mit ihrem Antrag (18/1458) das Ziel, dass sich die Bundesregierung im Europäischen Rat für die Ablehnung von außergerichtlichen Schiedsverfahren einsetzt. Hiermit sollte erreicht werden, dass in den Freihandelsabkommen TTIP und CETA keine Gelegenheit eingeräumt wird, dass Konzerne Staaten vor internationalen Schiedsgerichten (außerhalb der ordentlichen staatlichen Gerichtsbarkeit) verklagen können."

Ergebnis:
"Mit den Stimmen von Union und SPD hat sich der Bundestag mehrheitlich gegen einen Grünen-Antrag zur Ablehnung sogenannter Schiedsgerichte in den Abkommen TTIP und CETA ausgesprochen."

Und Sie, sehr geehrter Herr Hoppenstedt, gehören offensichtlich zu denjenigen Politikern, welche diese offenkundigen, demokratiefeindlichen Schiedsgerichte, welche sich außerhalb der ordentlichen staatlichen Gerichtsbarkeit bewegen, eben nicht ablehnen, sondern sogar deren Verbot durch Gegen-Abstimmung im Parlament hintertreiben.

Daher möchte ich Ihnen Gelegenheit bieten, sich zu dieser wichtigen Angelegenheit im Sinne der Bürger dieses Landes zu äußern.

Mit freundlichen Grüßen,
Jens Käschel.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Käschel,

ich beantworte Ihre Fragen gerne, möchte Sie aber gleichzeitig um ein Mindestmaß an Respekt bitten, das Ihnen insbesondere im letzten Teil Ihrer Anfrage leider abhanden ging.

Zunächst einmal fiel meine Antwort an Frau Twardowski etwas umfangreicher aus, da in der öffentlichen Berichterstattung leider nur sehr vereinfacht über TTIP berichtet wird und Aktivisten, die sich als Gemeinwohlvertreter ausgeben, gezielt Desinformationen verbreiten.

Den genannten Antrag (Drs. 18/1458) habe ich aus zwei Gründen abgelehnt. Erstens wurde er zu einem falschen Zeitpunkt gestellt, nämlich noch während die Verhandlungen liefen. Und zweitens halte ich Schiedsgerichte generell für eine sinnvolle Institution.

Schiedsgerichte gibt es nicht erst seit den TTIP-Verhandlungen mit den USA. Im Grunde sind sie eine deutsche Erfindung, die in zahlreichen bilateralen Abkommen bereits Anwendung finden. Alleine in der EU bestehen über 1.400 Investitionsschutzverträge, die Schiedsgerichte beinhalten. Dass dies auch Gegenstand von TTIP ist, hat zwei simple Gründe. Erstens sind die USA zwar ein Rechtsstaat mit funktionierender Justiz, eine Politisierung des Rechts ist aber auch dort nicht ausgeschlossen. Zweitens finden Unternehmen in EU-Staaten wie Rumänien und Bulgarien bereits heute, insbesondere nach Regierungswechseln, die für eine volatile politische Situation sorgen, eine schwierige Situation der Justiz vor. Ich halte es daher für verständlich, dass die Amerikaner in den Verhandlungen Wert auf eine Schiedsgerichtsvereinbarung legen. Es ist doch klar, dass Unternehmen wenig Anreiz haben, in europäischen Ländern Handel zu betreiben, wenn ihre Rechtssicherheit nicht gewährleistet ist. Insofern ist der Investitionsschutz auch besonders im Hinblick auf den Marktzugang im EU-Raum wichtig.

Darüber hinaus bieten Schiedsgerichte Unternehmen viele Vorteile. Bei Verträgen, die das Exportgeschäft betreffen, können Schiedsgerichtsvereinbarungen für die Vermeidung von langwierigen und kostspieligen Verfahren vor ordentlichen Gerichten sorgen. Insbesondere für mittelständische Unternehmen sind solch langwierige Verfahren ein finanzielles Risiko. Die Besetzung der Gerichte, die Sie als „offenkundig demokratiefeindlich“ bezeichnen, liegt im Übrigen in der Hand der Vertragsstaaten und folgt rechtsstaatlichen Grundsätzen – ebenso wie beispielsweise die Besetzung staatlicher Gerichte.

Mit freundlichen Grüßen

Hendrik Hoppenstedt

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