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Hendrik Hoppenstedt
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Frage von Jens K. •

Frage an Hendrik Hoppenstedt von Jens K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hoppenstedt,

im Wunstorfer Stadtanzeiger las ich gerade, dass Sie sich aktiv für die Wiedereinführung der Vor­rats­da­ten­spei­che­rung einsetzen. Ich gehe davon aus, dass Sie die Vorratsdatenspeicherung unter anderem vor dem Hintergrund des schrecklichen Anschlags auf Charlie Hebdo in Paris wieder einführen wollen.

In Frankreich wird die Vorratsdatenspeicherung seit dem 23.Januar 2006 bis heute durchgeführt. Es hat dieses Attentat nicht verhindern können. Genausowenig wie die Vorratsdatenspeicherung das Attentat im März 2012 in Toulouse verhindern konnte:

"Der 23-jährige Mohammed Merah erschießt innerhalb von vier Tagen in Toulouse und Montauban drei Soldaten auf offener Straße. Wenige Tage später erschießt er drei Kinder und einen Lehrer einer jüdischen Schule in Toulouse."

Zu diesem Zeitpunkt lief die Vorratsdatenspeicherung in Frankreich bereits seit 6 Jahren !

Bitte erklären Sie mir, was Sie mit der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung anderes erreichen wollen, als die Einschränkung von Bürgerrechten.

Mit freundlichen Grüßen,
Jens Käschel.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Käschel,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30. Januar 2015.

Ich spreche mich nicht erst seit den islamistischen Terroranschlägen in Paris für die Vorratsdatenspeicherung aus. Bereits in meiner Plenarrede vom 25. November 2014 habe ich Bundesjustizminister Maas aufgefordert, das Thema auf die Tagesordnung seines Hauses zu setzen. Das halte ich übrigens schon aufgrund der Tatsache, dass wir dies mit der SPD im Koalitionsvertrag vereinbart haben, für notwendig.

Zunächst sollte man wissen, worum es bei der Vorratsdatenspeicherung geht: Nämlich um das zeitlich begrenzte Sammeln von Metadaten, also etwa die Länge eines Telefonats und die gewählte Nummer, nicht aber um den Inhalt. Der Zugriff auf diese Daten ist ausschließlich bei schweren Straftaten und mit einer richterlichen Anordnung möglich. Ich bin deshalb erstaunt, wie vorschnell selbsternannte Bürgerrechtler gegen die Vorratsdatenspeicherung protestieren, während die Nutzerzahlen von Facebook unkommentiert weiter steigen. Etwa 28 Millionen deutsche Facebook-Nutzer geben freiwillig ihren Standort, ihre Surfvorlieben und ihre sonstigen Interessen preis, die das Unternehmen an seine Werbepartner weitergibt.

Die Vorratsdatenspeicherung ermöglicht es, Straftaten aufzuklären. Das gilt ebenso für terroristische Anschläge, wie auch für Schwerverbrechen oder Kinderpornographiedelikte, die derzeit aufgrund fehlender Verbindungsdaten nicht aufgeklärt werden können. Natürlich ist sie nur begrenzt ein Mittel zur Prävention – tatsächlich lassen sich durch sie aber Drahtzieher und Beteiligte von Verbrechen ermitteln. Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht allein eine politische Forderung, sie stammt eben auch von Praktikern, die unzureichende Ermittlungsmöglichkeiten beklagen. Neben der Gewerkschaft der Polizei fordert sie auch der Bund der Richter und Staatsanwälte. Als Reaktion auf die Terroranschläge in Madrid und London wurde die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland eingeführt, um im Notfall schnell zugreifen zu können. Dieses Instrument fehlt uns heute.

Mit freundlichen Grüßen

Hendrik Hoppenstedt

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