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Helmut Brandt
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Frage von Juergen V. •

Frage an Helmut Brandt von Juergen V. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Brandt,

in der Sommerpressekonferenz 2016 teilte Kanzlerin Merkel mit, dass das Beratungsunternehmen Mc Kinsey in Flüchtlings-Fragen das BAMF beraten wird. Hierzu stellen sich mir Fragen. Wozu ist dies notwendig? In den Ministerien sind Beamte mit Gehalt in fünfstelliger Höhe tätig. Warum brauchen diese externe Beratung? Zudem stellt sich mir eine Frage der Haftbarkeit und Verantwortung von externer Beratung. Wird bei Fällen von offensichtlicher Falschberatung in den Ministerien das Honorar von Beratungsunternehmen zurückgefordert sowie Schadensersatz eingeklagt? Können sie mir Beispiele nennen?

Für die Beantwortung bedanke ich mich
Mit freundlichen Grüßen

J.Vanselow

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Herr Vanselow,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gerne Stellung nehme. Ich denke, dass die Frage, ob es geboten und notwendig ist, externe Beratungsleisten in Anspruch zu nehmen, kein spezifisches Problem der öffentlichen Hand ist. Auch Unternehmen, deren Manager teilweise Jahressaläre in Millionenhöhe verdienen, nehmen diese Beratungen in Anspruch. Auch wenn das auf den ersten Blick schwer nachvollziehbar erscheint, gibt es hierfür grundsätzlich gute Gründe. Ein Problem, das laut entsprechender Fachliteratur in großen Organisationen auftreten kann, lässt sich am plastischsten mit „Betriebsblindheit“ und „Pfadabhängigkeit“ beschreiben. Gewisse Verfahrensabläufe und Denkmuster haben sich über lange Zeiträume innerhalb einer Organisation so verfestigt, dass ein externer Anstoß vonnöten ist, um diese aufzubrechen. Außerdem sind externe Berater teilweise hochspezialisiert und bringen Expertise mit, die in der jeweiligen Organisation nicht in dem gebotenen Maße vorhanden sein kann. Außerdem ist es langfristig gesehen dem Betriebsklima oft zuträglich, wenn unvermeidbare, aber unpopuläre Entscheidungen von Nicht-Angehörigen der betroffenen Organisation angestoßen werden.

Ich bin überzeugt, dass die mit der Flüchtlingswelle einhergehenden Herausforderungen für unser Land so elementar sind, dass wir uns jedes zielführenden und gebotenen Mittels bedienen sollten, um diese Aufgabe zu meistern. Die Optimierung von Arbeitsprozessen im BAMF ist hierbei essentiell. Außerdem hat etwa McKinsey in der Vergangenheit schon ausländische Regierungen in Flüchtlingsfragen beraten. Insofern kann ein daraus resultierender Wissenstransfer für uns nur nützlich sein. Klar ist aber auch, dass Beratungsfirmen weder hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen, noch weitreichende Entscheidungsbefugnisse erhalten. Sie beraten eben nur. Insofern sind mir keine Beispiele bekannt, in denen Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit externen Beratungsleistungen einschlägig sein sollten. Sehr geehrter Herr Vanselow, ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Brandt