Portrait von Hellmut Königshaus
Hellmut Königshaus
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hellmut Königshaus zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Tobias M. •

Frage an Hellmut Königshaus von Tobias M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Hellmut Königshaus,

der Hairstylist Sasha Arnold hat sich vor einigen Jahren aus der Arbeitslosigkeit befreit, indem er eine Ich-AG gründete und sich mit einem kleinen Laden selbständig gemacht hat. Auf Kundenwunsch schneidet er auch Haare. Leider wird das Ordnungsamt auf Ihn aufmerksam und will im mit Verweis auf die Handwerksordnung das Haare schneiden verbieten. Obwohl er sämtliche Steuern abgeführt hat, kommt es in der Folge dazu, dass das Ordnungsamt bei ihm unter dem Vorwurf der Schwarzarbeit eine Wohnungsdurchsuchung durchführt. Dabei werden seine Auftragsbücher sichergestellt. Aufgrund dieser sichergestellten Unterlagen wird er anschließend wegen Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit angeklagt.

Wie ist Ihre Position zu einer Reform der Handwerksordnung?

Ein potentieller Terrorist, dessen Telefon gerade überwacht wird, kann sich sicher sein, dass alle Aufzeichnungen, die den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betreffen unverzüglich gelöscht werden.

Eine Durchsuchung der Wohnung ist ein erheblich schwerwiegenderer Eingriff in den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung. Dieser erfolgte hier allein aufgrund der Tatsache, dass jemand gegen Entgelt Haare schneidet.

Halten Sie eine Wohnungsdurchsuchung in diesen Fall für angemessen?

Mit freundlichen Grüßen,
Tobias Manthey

Portrait von Hellmut Königshaus
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Manthey,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das von Ihnen beschriebene Problem ist mir bekannt und ich finde dieses Vorgehen empörend. Deutschland krankt bekanntlich nicht an einem „zu viel“ an unternehmerischem Engagement, sondern an einem „zu wenig“. Ein solches Vorgehen der Ordnungsämter befördert sicher nicht die Bereitschaft zur Eröffnung eines eigenen Geschäftes. Das ist eine Entwicklung, die es aufzuhalten gilt.

Deutsche Behörden sind bekannt dafür, alles bis ins letzte Detail zu regeln und dringen dabei oft zu weit in den privaten Bereich der Bürger vor. Ich als Liberaler befürworte das in keiner Weise. Sicher ist es in einigen Berufen sinnvoll, bestimmte Qualifikationen zu fordern, ohne die eine Ausübung der Tätigkeit nicht zulässig ist. Eventuell ist hier auch eine Neuregelung im Rahmen der Handwerksordnung notwendig. Und natürlich ist auch zu beachten, dass Schwarzarbeit und Steuerflucht große Probleme für den Staatshaushalt und die klammen Kommunen darstellen und wirksam bekämpft werden müssen.

Aber in jedem Fall ist das beschriebene Vorgehen der Behörden hier aus meiner Sicht völlig unangemessen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist in Artikel 13 des Grundgesetzes geregelt und folglich ein Grundrecht. Wegen einer in meinen Augen offensichtlichen Lappalie dieses Grundrecht außer Kraft zu setzen, halte ich für grob fahrlässig. Und auch wenn Ihr Vergleich mit der Datenspeicherung eines Terroristen etwas überzogen ist, so stimme ich der Sache im Kern doch zu; Datenschutz, bzw. informationelle Selbstbestimmung ist wichtig und schützenswert, besonders angesichts der sich rapide verändernden technischen Gegebenheiten, aber darüber sollten wir nicht vergessen, unsere anderen Grundrechte auch weiterhin zu achten und zu schützen.

Hellmut Königshaus, MdB