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Helga Kühn-Mengel
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Frage von Erwin S. •

Frage an Helga Kühn-Mengel von Erwin S. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Kühn-Mengel.
Ich beabsichtige mir meine Gesetzliche Altersrente - genau wie Herr Zumwinkel- sofort als Einmalzahlung, auszahlen zu lassen. Ich bitte um Mittelung was hier zu veranlassen ist und erwarte Ihre Rückantwort.
Mit frdl. Gruß

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Siepmann,

Sie hatten sich mit dem Anliegen an mich gewandt, dass Sie Ihre gesetzliche Rente gerne als Einmalzahlung ausgezahlt bekommen möchten. Ihre Anfrage fußt auf dem Vorgang, dass sich der ehemalige Chef des Postkonzerns, Klaus Zumwinkel, seine Firmen-Pension von 20 Millionen Euro, auf einen Schlag hat auszahlen lassen.

Dazu kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Grundsätzlich steht für mich außer Frage, dass das Verhalten von Herrn Zumwinkel eine Provokation darstellt. Während viele Menschen mit dem Nötigsten auskommen müssen oder in der momentanen Wirtschaftskrise um ihren Arbeitsplatz bangen, stopft sich ein nachweis- licher Steuerhinterzieher die Taschen voller Geld. Es ist für mich unbegreiflich, dass große Konzerne wie die Post, die Verträge mit ihren Managern so verfassen, dass sie selbst bei firmenschädigendem Verhalten kaum noch Handhabe haben, nachträglich auf solche Leistungen zuzugreifen. Ich erhoffe mir sehr, dass die Unternehmen hier in Zukunft sensibler vorgehen werden.

Zu Ihrer Frage im Speziellen muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie sich Ihre Rentenansprüche nicht komplett auszahlen lassen können. Dies gilt übrigens ebenso für Betriebsrenten. Zum einen soll damit der Rentner bzw. die Rentnerin selbst geschützt werden, damit nicht die Altersversorgung einfach ausgegeben wird und der Lebensunterhalt dann nicht mehr eigenständig bestritten werden kann. Zum anderen ist es natürlich auch als Schutz der Solidargemeinschaft zu verstehen: Wer seine Rente vorzeitig komplett ausgeben könnte, würde dann wiederum zu Lasten der Allgemeinheit Sozialleistungen erhalten. Die Möglichkeit der Einmalauszahlung bei Herrn Zumwinkel stellt also eine seltene rechtliche Ausnahmeregelung dar, die ich – wie ich bereits dargelegt habe – nicht gutheiße.

Mit freundlichen Grüßen

Helga Kühn-Mengel, MdB