(...) Die erzielte Einigung stellt nach den Überlegungen der Landesregierung einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den berechtigten Interessen der Beamtenschaft und den Konsolidierungserfordernissen im Landeshaushalt dar. Darüberhinaus wird über die getroffene Vereinbarung sichergestellt, dass die Beamtinnen und Beamten nicht dauerhaft von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden. (...)
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