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Heinz Riesenhuber
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Frage von Alexander B. •

Frage an Heinz Riesenhuber von Alexander B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Prof. Riesenhuber,

von Ihrem Kollegen Herrn Willsch habe ich erfahren, dass Sie, nach Mandatsrückgabe von Herrn Haibach, auch unseren Wahlkreis betreuen, weshalb ich mich hiermit an Sie wende: In den Medien wird dieser Tage berichtet, dass auf Initiative der Union der FDP und der SPD das Rederecht im Bundestag für „unliebsame“ Politiker eingeschränkt werden soll. Im Klartext scheint dies ja einem regelrechten Redeverbot für „Andersdenkende“ gleichzukommen. Ist es nicht ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie, dass man auch über strittige Themen diskutieren können sollte? Ist es nicht ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie, dass man öffentlich seine Meinung sagen darf, selbst wenn diese von der Mehrheit anders gesehen wird? Bisher habe ich mich wenigstens noch von einigen, leider sehr wenigen Politikern (Herren Willsch, Gauweiler, Schäffler etc.) zum Thema EURO-Rettungs-Wahnsinn im Bundestag halbwegs vertreten gefühlt. Wie soll ich aber zukünftig noch annehmen können, dass hier eine kontroverse politische Diskussion möglich ist? Als langjähriger (bisheriger) Wähler Ihrer Partei bin ich über dieses Vorhaben ziemlich geschockt. Wie stehen Sie zu diesem Sachverhalt und werden Sie dieses Vorhaben unterstützen? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Bitzer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bitzer,

vielen Dank für Ihre e-mail, in der Sie den Vorstoß der Bundestagsfraktionen kritisieren, das Rederecht im Bundestag zu ändern.

Wie Sie sicher der Presse entnommen haben, ist die ursprünglich geplante Vorlage inzwischen zurückgezogen worden. Eine Entscheidung wurde bisher nicht getroffen und es wird vorerst keine Änderung der Geschäftsführung geben.

In den nächsten Tagen und Wochen werden sich alle Bundestagsfraktionen noch einmal umfassend mit der Thematik befassen. Ziel der Gespräche soll eine Lösung sein, die dem freien Mandat des Abgeordneten und der Arbeitsfähigkeit des Parlaments in gleicher Weise Rechnung trägt, und die von allen mitgetragen wird. Eine Einschränkung der demokratischen Rechte der Abgeordneten und der Gewissensfreiheit ist selbstverständlich nicht geplant, und hier würde ich auch nicht zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Heinz Riesenhuber